Die Regierung von Oberbayern hat die Maria und Ernst Keuser-Stiftung mit Sitz in Grünwald als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts staatlich anerkannt. Zweck der Stiftung ist die Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder von Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Errichtet hat die Stiftung Prof. Dr. Manfred Keuser. Nähere Auskünfte zur Stiftung erteilt der Stifter auf schriftliche Anfrage an folgende Anschrift: Ludwig-Ganghofer-Straße 33 a, 82031 Grünwald.
Im Jahr 2022 hat die Regierung von Oberbayern 34 Stiftungen als rechtsfähig anerkannt. Damit ist die Regierung von Oberbayern derzeit für knapp 1.900 Stiftungen zuständig. Seit 2005 hat sich die Zahl der Stiftungen in Oberbayern um gut die Hälfte erhöht, seit 2000 sogar mehr als verdoppelt. Die Gesamtzahl der Ende 2021 in ganz Bayern registrierten rechtsfähigen (nicht-kirchlichen) Stiftungen ist auf knapp 4.440 Stiftungen gestiegen. Bayern liegt damit bundesweit weiterhin in der Spitzengruppe.
Ob Bildung, Kultur, Umwelt oder Soziales - die Zwecke, für die eine Stiftung errichtet werden kann, sind äußerst vielfältig. Eine Stiftung ist ein unkompliziertes und flexibel gestaltbares Instrument, mit dem Vermögen für einen guten Zweck verwendet werden kann. Millionenbeträge sind zwar nicht erforderlich, um eine rechtlich selbständige Stiftung zu errichten. Dennoch sollen einer Stiftung im Sinne einer Faustregel für jeden ihrer Stiftungszwecke jährliche Erträge (nach Abzug aller Kosten) in Höhe von mindestens 2.000 Euro zur Verfügung stehen. Bei einem Grundstockvermögen, das für solche Erträge nicht ausreicht, kommt alternativ die Errichtung einer Verbrauchsstiftung in Betracht.