Im Landkreis Starnberg leben immer mehr Menschen, die ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus Einkommen oder Vermögen sichern können. Um die Betroffenen bei einem über den gesetzlichen Rahmen hinausgehenden Bedarf unterstützen zu können, hat der Landkreis ein Spendenkonto eingerichtet. „Es gibt einiges, was über die sozialen Hilfeleistungen, den Finanzierungstopf des Freistaates oder die ehrenamtliche Unterstützung nicht abgedeckt werden kann. So beispielsweise Spielzeug für Kinder, Tierfutter, medizinische Hilfsmittel, Sprachkurse oder auch eine Hausaufgabenbetreuung. Mit dem Geld können wir auch unsere Tafeln unterstützen, die immer mehr Hilfesuchende versorgen“, erklärt Landrat Stefan Frey. „Egal ob kleine oder große Geldbeträge, wir sind für alle Spenden dankbar und sichern zu, dass die Spenden zeitnah und unbürokratisch zur direkten persönlichen Unterstützung hilfebedürftiger Menschen im Landkreis Starnberg verwendet werden“, so Frey weiter.
Um künftig allen hilfebedürftigen Menschen im Landkreis helfen zu können, wird das ursprünglich für Geflüchtete aus der Ukraine eingerichtete Spendenkonto in seiner Zweckbestimmung erweitert. Die neu gefasste Richtline des Landkreises regelt die Verwendung von Spenden für Bedarfe von hilfsbedürftigen Menschen mit gewöhnlichem Aufenthalt im Landkreis Starnberg sowie für Körperschaften, die ausschließlich und unmittelbar einem gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zweck dienen.
Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg
IBAN: DE37 7025 0150 0430 0500 47
BIC: BYLADEM1KMS
Bitte als Verwendungszweck „Spenden für soziale Zwecke“ angeben.
Wer eine Spendenbescheinigung benötigt, wird gebeten, eine E- Mail an finanzwesen@lra-starnberg.de zu schicken. Die E-Mail muss neben dem Betreff „Spendenbescheinigung“, auch Name und Vorname, Anschrift, sowie die Höhe der Spende enthalten.