Vergangenes Jahr sammelte die „Initiative gegen privates Silvesterfeuerwerk” innerhalb kürzester Zeit 542 Unterschriften und überreichte die Liste am 17. April an die Gemeindeverwaltung Polling. Ein generelles Feuerwerksverbot sei nach aktueller Gesetzeslage nicht umsetzbar, jedoch sollen in den Ortsteilen Polling, Etting und Oderding Schutzzonen eingerichtet werden: „Gem. §§ 23 und 24 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) vom 23.11.1977 in der derzeit gültigen Fassung ordnet die Gemeinde Polling hiermit an, dass pyrotechnische Gegenstände der Klasse II in den bezeichneten Bereichen am 31. Dezember 2023 (ab 0:00 Uhr) und am 01. Januar 2024 (bis 24 Uhr) nicht abgebrannt werden dürfen”, heißt es auf der Webseite der Gemeinde unter www.polling.de. Zuwiderhandlungen können demnach mit einer Geldbuße geahndet werden.
„Als Gemeinde möchten wir weniger auf Verbote, sondern auf Alternativen und gegenseitige Rücksichtnahme setzen”, betonte die Gemeindeverwaltung und bittet alle Bürgerinnen und Bürger um die Einhaltung der aktuell geänderten Schutzzonen. Ihre letzte Anregung für das Jahr 2023: „Vielleicht spenden Sie anstatt eines Feuerwerks für gemeinnützige Zwecke?”