Das Verfahren zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebietes (LSG) „Landschaftspark Isar-Solln” wurde erstmals 2007 begonnen, konnte aber aus verschiedenen Gründen nicht zum Abschluss gebracht werden. Immer wieder drängen die Bürger darauf, die Freiflächen zwischen Wolfratshauser Straße und Siemens-Allee unter Schutz zu stellen. Nachdem die Bürgerversammlung der Stadtverwaltung empfohlen hatte, einen Bericht zum Stand des Verfahrens zu geben, erläuterte das städt. Referat für Klima und Umweltschutz die Gründe für die Verzögerungen.
Eine der Vorgaben bei der Ausweisung des Schutzgebiets ist, dabei die noch laufenden Planungen zum ehemaligen Siemens-Sportpark zu berücksichtigen. Diese Planungen hatten bis vor kurzem noch keinen Stand erreicht, der es ermöglicht hätte, den Umgriff des künftigen LSG rechtssicher festzulegen, teilte das Referat mit. Erklärtes Ziel für die Stadt sei nun, die Schutzverordnung zum Landschaftspark Isar-Solln spätestens Ende 2025 in Kraft zu setzen. Dabei wird der neue Umgriff des Schutzgebiets zunächst nur Bereiche außerhalb der zur Realisierung der Bezirkssportanlage erforderlichen Gebiete umfassen.
Für die Flächen der Bezirkssportanlage werde ein Bebauungsplan ausgearbeitet und voraussichtlich im ersten Halbjahr 2024 dem Stadtrat vorgelegt. Erst wenn dieser Bebauungsplan rechtskräftig ist, können in einem weiteren Schritt auch die verbliebenen schützenswerten Bereiche in den Umgriff des neuen LSG aufgenommen werden.