Auf Grund von Beleidigungen im Internet sowie antisemitischen Äußerungen führte die Kripo Weilheim Ermittlungsverfahren gegen zwei Personen. Die jeweils zuständigen Amtsgerichte erließen nun gegen jeden der beiden Täter einen Strafbefehl.
Über die Meldestelle „REspect!“ wurde der Polizei bekannt, dass ein 53-Jähriger aus dem Landkreis Weilheim-Schongau im Juli 2023 Hassnachrichten, welche sich gezielt gegen Muslime richteten, in den sozialen Medien im Internet veröffentlicht hatte. Im Zuge der kriminalpolizeilichen Ermittlungen stellte sich weiter heraus, dass der Mann im September vergangenen Jahres eine hochrangige Politikerin über einen sozialen Kanal im Internet beleidigt hatte. In einem weiteren Fall wurde gegen einen 58-jährigen Mann aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen ermittelt. Dieser wurde im Oktober 2023 auf Grund antisemitischer Äußerungen in der Öffentlichkeit polizeilich auffällig.
In beiden Fällen führte das zuständige Fachkommissariat für Staatsschutzdelikte der Kriminalpolizeiinspektion Weilheim die Ermittlungen wegen des Verdachts der Beleidigung und Volksverhetzung. Nach Abschluss der Ermittlungen wurden in beiden Verfahren nun von den Amtsgerichten Garmisch-Partenkirchen und Weilheim in Oberbayern Strafbefehle erlassen.
Der 53-Jährige erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 4.400 Euro, der 58-Jährige in Höhe von 3.600 Euro. Die Verurteilungen sind bereits rechtskräftig geworden.
Die in beiden Fällen erlassenen Strafbefehle machen deutlich: Hasskriminalität im Allgemeinen und auch Antisemitismus werden nicht toleriert. Das Internet bietet keine Anonymität und auch keinen rechtsfreien Raum, der die Begehung von Straftaten ermöglicht oder billigt. Polizei und Justiz setzen alles daran, Straftaten dieser Art effektiv zu bekämpfen.