Bürger wünscht sich am Winthirplatz eine Übergangszone, in der das Parken sowohl mit Anwohnerparkausweis Apostelblöcke als auch Rotkreuzplatz Nord gestattet wird


Von Beatrix Köber
Der Panoramablick von oben auf den Winthirplatz zeigt den Geltungsbereich des Anwohnerparkausweises „Apostelblöcke“. Wer den Parkausweis „Rotkreuzplatz Nord“ hat, darf lediglich auf der östlichen Straßenseite parken (links im Bild, wo die Baucontainer stehen). (Foto: Tobias Rickelhoff)
Der Panoramablick von oben auf den Winthirplatz zeigt den Geltungsbereich des Anwohnerparkausweises „Apostelblöcke“. Wer den Parkausweis „Rotkreuzplatz Nord“ hat, darf lediglich auf der östlichen Straßenseite parken (links im Bild, wo die Baucontainer stehen). (Foto: Tobias Rickelhoff)
Der Panoramablick von oben auf den Winthirplatz zeigt den Geltungsbereich des Anwohnerparkausweises „Apostelblöcke“. Wer den Parkausweis „Rotkreuzplatz Nord“ hat, darf lediglich auf der östlichen Straßenseite parken (links im Bild, wo die Baucontainer stehen). (Foto: Tobias Rickelhoff)
Der Panoramablick von oben auf den Winthirplatz zeigt den Geltungsbereich des Anwohnerparkausweises „Apostelblöcke“. Wer den Parkausweis „Rotkreuzplatz Nord“ hat, darf lediglich auf der östlichen Straßenseite parken (links im Bild, wo die Baucontainer stehen). (Foto: Tobias Rickelhoff)
Der Panoramablick von oben auf den Winthirplatz zeigt den Geltungsbereich des Anwohnerparkausweises „Apostelblöcke“. Wer den Parkausweis „Rotkreuzplatz Nord“ hat, darf lediglich auf der östlichen Straßenseite parken (links im Bild, wo die Baucontainer stehen). (Foto: Tobias Rickelhoff)

Parklizenzgebiete werden von der Stadt München zumeist auf Wunsch der Bürger ausgewiesen, um Anwohner bei der Stellplatzsuche zu bevorzugen. Problematisch für Anwohner wird die Regelung mancherorts jedoch, wenn die Grenzziehung zwischen zwei Parklizenzgebieten vor der Haustüre verläuft. Denn mit dem eigenen Parkausweis ist man nicht berechtigt in einem anderen Parklizenzgebiet zu parken. So ist das z.B. auch am Winthirplatz. Hier grenzen die Lizenzgebiete „Rotkreuzplatz Nord“ und das vor kurzem eingerichtete Gebiet „Apostelblöcke“ aneinander. Ein Stadtteilbewohner wandte sich deswegen nun an den Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9).

Für ausgewiesene Parklizenzgebiete gilt: Nur wer einen Anwohnerparkausweis hat, darf dort parken. In sogenannten „Mischgebiete“ dürfen zwar auch Besucher parken, müssen jedoch einen Parkschein lösen. Für Anwohner bringt diese Regelung vielerorts Entlastung bei der angespannten Parkplatzsuche. Ein solches Parklizenzgebiet wurde deshalb auch vor knapp eineinhalb Jahren im Wohnquartier Apostelblöcke, westlich des Rotkreuzplatzes ausgewiesen. Die Trennlinie zwischen dem Parklizenzgebiet Apostelblöcke und dem Parklizenzgebiet Rotkreuzplatz Nord verläuft seither durch die Mitte der Renatastraße bzw. entlang der Ostseite des Winthirplatz. Auf der östlichen Straßenseite dürfen Autohalter mit dem Parkausweis Rotkreuzplatz Nord parken, auf der gegenüberliegenden, westlichen Straßenseite nur jene mit dem Parkausweis Apostelblöcke. Anwohner Tobias Rickelhoff erscheint diese Grenzziehung „unglücklich“ gewählt. Er selbst hat einen Anwohnerparkausweis für das Lizenzgebiet Rotkreuzplatz Nord und darf in seiner eigenen Wohnstraße am Winthirplatz nicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite parken.

Übergangszone schaffen

„Die Grenzstraße am Winthirplatz ist sehr eng zugeparkt“, erklärt Tobias Rickelhoff bei der jüngsten Sitzung des Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9). „Hinten an der Schule (Nibelungenstraße – Anmerkung der Redaktion) gibt es zwar freie Parkplätze, dort dürfen wir aber nicht parken, weil das Lizenzgebiet Apostelblöcke ist“, erläutert er die Problemlage. Auch dass die Parkplätze auf der Ostseite des Winthirplatzes bis zum nördlichen Kopfende zum Lizenzgebiet Apostelblöcke zählt, „obwohl kein Anwohner näher an diesen wohnt als wir“, hält Rickelhoff für „absurd“. „Seit Einrichtung des Gebiets Apostelblöcke hat sich die Parksituation für uns drastisch verschlechtert, sodass es insbesondere in den späten Abendstunden bzw. in der Nacht fast unmöglich ist, zügig einen Parkplatz in akzeptabler Entfernung zur Wohnung zu finden“, so Rickelhoff. „Das führt dazu, dass regelmäßig entweder mehrmals um den Block bzw. durch alle naheliegenden Straßen gefahren oder aber in ärgerlich weiter Entfernung geparkt werden muss - nicht selten auch beides.“
Tobias Rickelhoff regt nun an, dass der gesamte Winthirplatz als Grenzstraße festgelegt wird, wo das Parken beidseitig des Platzes sowohl mit Anwohnerparkausweis Apostelblöcke als auch Rotkreuzplatz Nord gestattet wird. Bestenfalls sollten die beiden Parklizenzgebiete sich in einem gewissen Radius überlappen. Der BA will den Anwohner nun unterstützen und sich beim Mobilitätsreferat für eine solche Übergangszone aussprechen, in der beide Anwohnerparkausweise gültig sind.

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