Veröffentlicht am 13.05.2024 11:03

Drei Vereine auf der Bezirkssportanlage Meyerbeerstraße

Drei Vereine teilen sich die Bezirkssportanlage in der Meyerbeerstraße: der SV Waldeck, der TUS Obermenzing und Herakles SV München. Das Objekt wird allerdings teils vom Liegenschaften- und teils vom Sportamt verwaltet. (Foto: Ulrike Seiffert)
Drei Vereine teilen sich die Bezirkssportanlage in der Meyerbeerstraße: der SV Waldeck, der TUS Obermenzing und Herakles SV München. Das Objekt wird allerdings teils vom Liegenschaften- und teils vom Sportamt verwaltet. (Foto: Ulrike Seiffert)
Drei Vereine teilen sich die Bezirkssportanlage in der Meyerbeerstraße: der SV Waldeck, der TUS Obermenzing und Herakles SV München. Das Objekt wird allerdings teils vom Liegenschaften- und teils vom Sportamt verwaltet. (Foto: Ulrike Seiffert)
Drei Vereine teilen sich die Bezirkssportanlage in der Meyerbeerstraße: der SV Waldeck, der TUS Obermenzing und Herakles SV München. Das Objekt wird allerdings teils vom Liegenschaften- und teils vom Sportamt verwaltet. (Foto: Ulrike Seiffert)
Drei Vereine teilen sich die Bezirkssportanlage in der Meyerbeerstraße: der SV Waldeck, der TUS Obermenzing und Herakles SV München. Das Objekt wird allerdings teils vom Liegenschaften- und teils vom Sportamt verwaltet. (Foto: Ulrike Seiffert)

Seit über 40 Jahren teilen sich drei Vereine die städtische Bezirkssportanlage in der Meyerbeerstraße: der SV Waldeck, der TUS Obermenzing und Herakles SV München. Der Mannschafts- und Trainingsbetreib läuft reibungslos. Auch die Mittagsbetreuung für die Kinder der Grandl-Grundschule im ersten Stock des Vereinsheims konnte von vormals 25 Kinder auf nun 100 Kinder aufgestockt werden und ist ein wichtiger Bestandteil der Nachmittagsbetreuung an der Grundschule.

Seit einigen Jahren gibt es allerdings Schwierigkeiten im organisatorischen Ablauf der Vereinsleben. Denn das Erdgeschoss des Heims liegt in der Verantwortung des Sportamtes. Das Obergeschoss wird vom Liegenschaftsamt verwaltet. Unklarheiten herrschen deswegen stets bei notwendigen Reparaturen, wie für die Heizungsanlage oder Stromversorgung sowie beim Festsetzen der Brandschutz- und Sicherheitsstandards.

Mit einem interfraktionellen Antrag forderte der Bezirksausschuss 21 (BA) die Stadt nun auf, die für Ende 2020 zugesagte Lösung und Neuordnung der Zuständigkeiten endlich zu vollziehen. Auch wenn die drei Vereine weitgehend konfliktfrei miteinander auskommen und vieles in Eigenregie reparieren, müssten die Zuständigkeiten nun endlich festgehalten werden, so der BA. Die Mängel und Unklarheiten „dürfen nicht zur Folge haben, dass die beiden Obergeschosse (Nutzung durch insgesamt 1.500 Kinder und Jugendliche) gesperrt werden“, heißt es in der eindringlichen Begründung.

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