An der Brahmspromenade in Tutzing wurde kürzlich durch einen Gemeindemitarbeiter festgestellt, dass eine Kastanie unbefugt gefällt wurde. Die Fällung des gemeindeeigenen Baumes erfolgte vermutlich am 6. oder 7. Mai.
Die betreffende Kastanie war im Oktober 2018 gepflanzt worden, hatte eine Höhe von vier bis fünf Meter und einen Stammumfang von etwa 35 bis 40 Zentimeter. Der gefällte Baum liegt jetzt neben seinem ursprünglichen Wuchsort im Starnberger See. Die Kosten für die Wiederherstellung des Baumes liegen im fünfstelligen Bereich, diese mutwillige Zerstörung der Kastanie bedeutet somit auch einen finanziellen Schaden.
Bereits vor einigen Jahren waren an diesem und weiteren Bäumen der Brahmspromenade durch unbekannte Personen erhebliche Schäden angerichtet worden. Die Gemeinde weist darauf hin, dass Gehölze im öffentlichen Grün wichtige Funktionen in ökologischer und klimatischer Hinsicht erfüllen und somit der Allgemeinheit dienen. Die Gemeinde Tutzing hat eine polizeiliche Anzeige wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung erstattet und hofft nun auf die Mithilfe der Bevölkerung.