Beim zehnten bundesweiten Aktionstag zur Bekämpfung von Hass-Postings durchsuchten Ermittler Wohnungen von zwölf Beschuldigten im Freistaat. Eine weitere Person wurde im Zusammenhang mit Hate Speech vernommen. Es handelt sich um elf Männer und zwei Frauen im Alter zwischen 19 und 81 Jahren. Sechs Beschuldigte stammen aus München und dem Landkreis München.
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich betonte: „Mit dem Aktionstag haben wir erneut ein deutliches Signal gesetzt. Bayern führt den Kampf gegen strafbaren Hass konsequent.“ Innenminister Joachim Herrmann ergänzte: „Hetze im Internet aller Art dulden wir nicht. Unsere Polizei und unser Verfassungsschutz arbeiten Hand in Hand gegen diese üble Stimmungsmache im Internet.“ Hasspostings seien oft die Vorstufe für eine weitere Radikalisierung. Umso wichtiger sei es, den Urhebern und Hintermännern der Hetze schnell auf die Schliche zu kommen.
Bayern hat deshalb seine schlagkräftigen Strukturen im Kampf gegen Hate Speech weiter verstärkt. Justizminister Eisenreich hat die Kompetenzen der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München erweitert. Ab Juni 2024 wurde die Zentralstellenfunktion der ZET ebenso wie ihre bayernweite Ermittlungszuständigkeit auf sämtliche Bereiche der digitalen und analogen Hasskriminalität sowie auf politisch motivierte Kriminalität ausgeweitet. Die Ermittlerinnen und Ermittler der Generalstaatsanwaltschaft München können damit noch umfassender gegen besonders erhebliche Fälle z. B. antisemitischer Straftaten oder Hasskriminalität vorgehen.
„Entscheidend ist, bei Hasskommentaren im Internet nicht wegzuschauen, sondern zu handeln”, riet Herrmann. „Ich appelliere deshalb an alle Betroffenen: Erstatten Sie Strafanzeige und wenden Sie sich an den Betreiber der betreffenden Internetplattform. Nur dann können Polizei und Plattformbetreiber Hass und Hetze-Treiben ein Ende setzen.“
Zur effektiven Bekämpfung von Hate Speech hat das bayerische Justizministerium spezielle Online-Meldeverfahren für Online-Straftaten mit Kooperationspartnern eingerichtet:
Für Online-Straftaten mit antisemitischem Hintergrund wurde 2021 ein Meldeverfahren bei der Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus Bayern (RIAS Bayern) eingerichtet.
Mit der Münchner Fachstelle „Strong!“ kooperiert die Justiz seit 2022. Betroffene von queerfeindlicher Hate Speech erreichen das Meldeverfahren über www.strong-community.de.
Eine weitere Meldemöglichkeit besteht im Rahmen der Kooperation des Justizministeriums sowie des Innen- und Sozialministeriums mit dem Sozialministerium Baden-Württemberg bei der baden-württembergischen Meldestelle „REspect!“. Unter www.meldestelle-respect.de können alle Bürgerinnen und Bürger Hate Speech einfach online anzeigen und eine Beratung erhalten.