Veröffentlicht am 18.06.2024 16:24

Wie gehen Stadt und Anbieter mit Bürger-Beschwerden und Scooter-Ärger um?

Dieser Scooter wurde am 14. Juni auf dem Leitstreifen der Bushaltestelle Robinienstraße als Stolperfalle für Sehbehinderte zurückgelassen. Lime versichert, dass dem Übeltäter eine Verwarngebühr berechnet wurde. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für solche Fälle ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vor. (Foto: job)
Dieser Scooter wurde am 14. Juni auf dem Leitstreifen der Bushaltestelle Robinienstraße als Stolperfalle für Sehbehinderte zurückgelassen. Lime versichert, dass dem Übeltäter eine Verwarngebühr berechnet wurde. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für solche Fälle ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vor. (Foto: job)
Dieser Scooter wurde am 14. Juni auf dem Leitstreifen der Bushaltestelle Robinienstraße als Stolperfalle für Sehbehinderte zurückgelassen. Lime versichert, dass dem Übeltäter eine Verwarngebühr berechnet wurde. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für solche Fälle ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vor. (Foto: job)
Dieser Scooter wurde am 14. Juni auf dem Leitstreifen der Bushaltestelle Robinienstraße als Stolperfalle für Sehbehinderte zurückgelassen. Lime versichert, dass dem Übeltäter eine Verwarngebühr berechnet wurde. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für solche Fälle ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vor. (Foto: job)
Dieser Scooter wurde am 14. Juni auf dem Leitstreifen der Bushaltestelle Robinienstraße als Stolperfalle für Sehbehinderte zurückgelassen. Lime versichert, dass dem Übeltäter eine Verwarngebühr berechnet wurde. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für solche Fälle ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vor. (Foto: job)

Das städt. Mobilitätsreferat verweist Bürger, die sich über rücksichtslos zurückgelassene E-Scooter beklagen, gerne auf die Selbstverpflichtungserklärung der Anbieter. Demnach sei ein Abstellfoto bei den Anbietern „obligatorisch”, also verpflichtend. Wir haben nachgehakt und dem Mobilitätsreferat ein Bild eines in der Robinienstraße auf dem Leitstreifen zurückgelassenen E-Scooters geschickt und wollten wissen, wie die Stadt tätig wird. Auch den Scooter-Anbieter Lime baten wir um Auskunft - und die Polizei.

Gibt es das Foto wirklich?

Wir fragten: Gibt es zu diesem konkreten Fall ein Abstellfoto?

Das Mobilitätsreferat antwortete: „... Die Fotodokumentation erhöht die Hemmschwelle für die Nutzenden, E-Tretroller unsachgemäß abzustellen. Die Speicherung und Prüfung der Fotos erfolgt allerdings nicht im Mobilitätsreferat, sondern obliegt der jeweiligen Anbieterfirma, in deren App die Fotos aufgenommen werden. Wir haben den Hinweis auf den widerrechtlich abgestellten E-Tretroller und die Prüfung des Einzelfalls an den Anbieter weitergegeben.”

Anna Montasser, Director Public Policy bei Lime, antwortete: „Um die Miete eines entliehenen E-Scooters beenden zu können, müssen Nutzer:innen ein Bild des abgestellten Fahrzeugs in die App laden. „

Werden Verstöße geahndet?

Wir fragten: Ahndet die Stadt und der Anbieter die in diesem konkreten Fall offensichtliche Behinderung durch den Scooter-Nutzer?

Das Mobilitätsreferat antwortete: „Verstöße und Zuwiderhandlungen beim Gebrauch oder beim Abstellen von E-Tretrollern werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen im gesamten Stadtgebiet durch die Überwachungskräfte der Polizei, in den parkraumbewirtschafteten Gebieten zusätzlich durch die Überwachungskräfte der Kommunalen Verkehrsüberwachung im KVR, verfolgt.
In diesem konkreten Fall ist demnach die Polizei zuständig, für die wir bei dieser Frage verweisen müssen.”

Anna Montasser, Director Public Policy bei Lime, antwortete: „Wir behalten uns das Recht vor, Nutzer:innen bei regelwidrigen Abstellverhalten zu sanktionieren und bei mehrfachen Verstößen gegen unsere geltende AGB die Nutzer:innen von unserem Service auszuschließen. Im vorliegenden Fall wurde der Nutzende aufgrund eines regelwidrigen Parkverstoßes mit einer Verwarngebühr belegt.

WIe lange dauert's?

Wir fragten Lime: Wie lange dauerte es, bis nach dem Eingang des Abstellfotos in diesem konkreten Fall Maßnahmen von Lime ergriffen wurden?

Anna Montasser, Director Public Policy bei Lime, antwortete: „Bei Kenntniserlangung über regelwidrig abgestellte Lime Fahrzeuge kümmert sich unser Team vor Ort darum, dass die Fahrzeuge binnen vier Stunden ordnungsgemäß wieder aufgestellt werden. Jeder kann uns über www.scooter-melder.de über falsch abgestellte Fahrzeuge informieren.
97,5 Prozent der Fahrten endeten in München im Juni (Lime bezieht sich dabei nicht auf den ganzen Monat - die Antwort kam am 18. Juni, Anm.d.Red.) mit einem korrekt abgestellten Fahrzeug.”

In unserem Fall beseitigte ein Passant die Stolperfalle: Er mietete den falsch abgestellten Scooter und fuhr damit weg.

„In hohem Maß ins Leere laufen”

Weil uns die Stadt an die Polizei verwies, fragten wir dort nach: Welche Ressourcen kann die Polizei nutzen, um behindernd zurückgelassene E-Scooter zu beseitigen bzw. Nutzer-Fehlverhalten zu ahnden)?

Das Polizeipräsidium München antwortete: „Sofern der verantwortliche Anmieter ermittelt werden kann, liegt das eigentliche Problem in der Tatsache, dass ein E-Scooter ähnlich einem Fahrrad sehr leicht umgestellt werden kann. Hierauf wird sich der Mieter regelmäßig berufen und die Verantwortung für die vor Ort vorgefundene Abstellsituation von sich weisen. Die Erfolgsaussichten einer entsprechenden gerichtlichen Überprüfung sind als sehr hoch einzustufen. Die Verwarnungsverfahren würden somit in einem so hohen Maße ins Leere laufen, dass sie als nicht zielführend zu bewerten sind und folglich durch die Angehörigen des Polizeipräsidiums München nur selten durchgeführt werden.
Die Ausführungen gelten für den herkömmlichen Fall, in welchem lediglich das behindernd abgestellte Fahrzeug festgestellt wird und keine Hinweise auf den Verursacher vorhanden sind. Sofern der Verursacher zweifelsfrei benannt werden kann, ist auch eine Verwarnung möglich.”

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Ihre Ressourcen investiert die Polizei in sicherheitsrelevante Vorkommnisse im fließenden Verkehr: „So wurden beispielsweise im Jahr 2022 fast 2.000 E-Scooter-Nutzer wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss angezeigt und über 500 Verkehrsunfälle unter Beteiligungv on E-Scootern mit über 350 verletzten Personen aufgenommen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Verkehrsüberwachung täglich E-Scooter-Fahrer wegen sicherheitsrelevantem Fehlverhalten (Benutzung von Gehwegen, Nichtbenutzung vorhandener Radwege, Benutzung von Mobiltelefonen, Rotlichtverstöße u. a.) zur Anzeige gebracht.
Dem Polizeipräsidium München ist die Problematik Abstellens von E-Scootern im Rahmen der Beendigung des Mietverhältnisses durchaus bewusst. Allerdings hat die Polizei mit einem begrenzten Personalkörper auch noch weitere, umfangreiche sicherheitsrelevante Aufgabenbereiche innerhalb und außerhalb des Verkehrssektors zu betreuen. Für die Wiederherstellung einer Abstellordnung im E-Scooter-Bereich können daher keine personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.”

www.scooter-melder.de

Jeder kann über www.scooter-melder.de falsch abgestellte Roller melden.
Die Anbieter bitten dabei um GPS-Position, sechsstelliges Kennzeichen, sechsstellige Nummer unterhalb des QR-Codes auf dem Fahrzeuglenker und ein Bild des Scooters.

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