Veröffentlicht am 02.07.2024 16:59

Bei wem landet der Schwarzen Scooter-Peter?


Von job
Dieser Scooter wurde am 14. Juni auf dem Leitstreifen der Bushaltestelle Robinienstraße als Stolperfalle für Sehbehinderte zurückgelassen. Lime versichert, dass dem Übeltäter eine Verwarngebühr berechnet wurde. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für solche Fälle ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vor. (Foto: job)
Dieser Scooter wurde am 14. Juni auf dem Leitstreifen der Bushaltestelle Robinienstraße als Stolperfalle für Sehbehinderte zurückgelassen. Lime versichert, dass dem Übeltäter eine Verwarngebühr berechnet wurde. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für solche Fälle ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vor. (Foto: job)
Dieser Scooter wurde am 14. Juni auf dem Leitstreifen der Bushaltestelle Robinienstraße als Stolperfalle für Sehbehinderte zurückgelassen. Lime versichert, dass dem Übeltäter eine Verwarngebühr berechnet wurde. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für solche Fälle ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vor. (Foto: job)
Dieser Scooter wurde am 14. Juni auf dem Leitstreifen der Bushaltestelle Robinienstraße als Stolperfalle für Sehbehinderte zurückgelassen. Lime versichert, dass dem Übeltäter eine Verwarngebühr berechnet wurde. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für solche Fälle ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vor. (Foto: job)
Dieser Scooter wurde am 14. Juni auf dem Leitstreifen der Bushaltestelle Robinienstraße als Stolperfalle für Sehbehinderte zurückgelassen. Lime versichert, dass dem Übeltäter eine Verwarngebühr berechnet wurde. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für solche Fälle ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vor. (Foto: job)

Wir haben dem städt. Mobilitätsreferat ein Bild eines in der Robinienstraße auf dem Leitstreifen zurückgelassenen E-Scooters geschickt und wollten wissen, ob die Stadt die in diesem konkreten Fall offensichtliche Behinderung durch den Scooter-Nutzer ahndet.

Die Stadt verweist an die Polizei

Das Mobilitätsreferat antwortete: „Verstöße und Zuwiderhandlungen beim Gebrauch oder beim Abstellen von E-Tretrollern werden im Rahmen der zur Verfügung stehenden Ressourcen im gesamten Stadtgebiet durch die Überwachungskräfte der Polizei, in den parkraumbewirtschafteten Gebieten zusätzlich durch die Überwachungskräfte der Kommunalen Verkehrsüberwachung im KVR, verfolgt.
In diesem konkreten Fall ist demnach die Polizei zuständig, für die wir bei dieser Frage verweisen müssen.”

Die Polizei hat keine Ressourcen

Also fragten wir bei der Polizei nach: Welche Ressourcen kann die Polizei nutzen, um behindernd zurückgelassene E-Scooter zu beseitigen bzw. Nutzer-Fehlverhalten zu ahnden)?

Das Polizeipräsidium München antwortete: „Sofern der verantwortliche Anmieter ermittelt werden kann, liegt das eigentliche Problem in der Tatsache, dass ein E-Scooter ähnlich einem Fahrrad sehr leicht umgestellt werden kann. Hierauf wird sich der Mieter regelmäßig berufen und die Verantwortung für die vor Ort vorgefundene Abstellsituation von sich weisen. Die Erfolgsaussichten einer entsprechenden gerichtlichen Überprüfung sind als sehr hoch einzustufen. Die Verwarnungsverfahren würden somit in einem so hohen Maße ins Leere laufen, dass sie als nicht zielführend zu bewerten sind und folglich durch die Angehörigen des Polizeipräsidiums München nur selten durchgeführt werden.
Die Ausführungen gelten für den herkömmlichen Fall, in welchem lediglich das behindernd abgestellte Fahrzeug festgestellt wird und keine Hinweise auf den Verursacher vorhanden sind. Sofern der Verursacher zweifelsfrei benannt werden kann, ist auch eine Verwarnung möglich.”

Ihre Ressourcen investiert die Polizei in sicherheitsrelevante Vorkommnisse im fließenden Verkehr: „So wurden beispielsweise im Jahr 2022 fast 2.000 E-Scooter-Nutzer wegen des Fahrens unter Alkoholeinfluss angezeigt und über 500 Verkehrsunfälle unter Beteiligungv on E-Scootern mit über 350 verletzten Personen aufgenommen. Darüber hinaus werden im Rahmen der Verkehrsüberwachung täglich E-Scooter-Fahrer wegen sicherheitsrelevantem Fehlverhalten (Benutzung von Gehwegen, Nichtbenutzung vorhandener Radwege, Benutzung von Mobiltelefonen, Rotlichtverstöße u. a.) zur Anzeige gebracht.
Dem Polizeipräsidium München ist die Problematik Abstellens von E-Scootern im Rahmen der Beendigung des Mietverhältnisses durchaus bewusst. Allerdings hat die Polizei mit einem begrenzten Personalkörper auch noch weitere, umfangreiche sicherheitsrelevante Aufgabenbereiche innerhalb und außerhalb des Verkehrssektors zu betreuen. Für die Wiederherstellung einer Abstellordnung im E-Scooter-Bereich können daher keine personellen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden.

Sofern im konkreten Fall die Abstellsituation von E-Scootern ... korrigiert werden müsste, wären hierfür unmittelbar die Stadt München bzw. die Verleihfirmen zu kontaktieren.”

www.scooter-melder.de

Jeder kann über www.scooter-melder.de falsch abgestellte Roller melden.
Die Anbieter bitten dabei um GPS-Position, sechsstelliges Kennzeichen, sechsstellige Nummer unterhalb des QR-Codes auf dem Fahrzeuglenker und ein Bild des Scooters.

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