Vom Hochwasser betroffene Menschen erhalten Ausnahmeregelungen bei der Förderung des Heizungstauschs

Für vom Hochwasser betroffene Menschen in Bayern gibt es Ausnahmeregelungen bei der Förderung des Heizungstauschs. Die Verbraucherzentrale Bayern gibt einen Überblick und berät Betroffene kostenlos zur staatlichen Unterstützung.
Diese Sonderregeln gelten für die Mindestnutzungsdauer, den Klimageschwindigkeitsbonus und die Kumulierungsgrenze. Welche Förderung im konkreten Fall möglich ist, weiß die Verbraucherzentrale Bayern. Im Rahmen ihrer kostenlosen und unbürokratischen Beratung für Geschädigte der Flutkatastrophe in Bayern informiert sie Betroffene auch über Fördermöglichkeiten. Unter der kostenfreien Tel. 0800/809802400 können Betroffene des Hochwassers auch eine kostenlose Vor-Ort-Beratung vereinbaren.

Energieberatung
im Landratsamt

Aber auch bei anderen Energiethemen hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale gerne weiter. Der nächste Beratungstermin im Landratsamt Starnberg findet am Donnerstag, 1. August, von 13.30 bis 19.30 Uhr statt. Eine Terminvereinbarung für ein kostenloses persönliches Beratungsgespräch mit Gabriele Frühholz, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Bayern, ist unter Tel. 08151/14877442 möglich.

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