Die Bürgerstiftung Landkreis Starnberg will auch im zweiten Halbjahr 2024 gemeinnützige Einrichtungen im Landkreis Starnberg finanziell unterstützen. Die Frist für die Bewerbungen läuft noch rund sechs Wochen. „Wer als gemeinnützige Vereinigung in den Bereichen Bildung, Kultur, Soziales oder Sport tätig ist, kann bis 6. Oktober Förderanträge stellen“, so Geschäftsführer Gustav Huber. Der Vorstand wird dann zusammen mit dem Kuratorium in seiner Sitzung Ende Oktober über die Förderfähigkeit der einzelnen Anträge entscheiden und die Mittel vergeben.
Seit ihrer Gründung im Jahre 2009 wurden bislang rund 330.000 Euro an 180 Institutionen, ausschließlich im Landkreis Starnberg, ausgeschüttet.
Nähere Informationen beziehungsweise der Förderantrag sind auf der Homepage der Bürgerstiftung unter www.buergerstiftung-starnberg.de zu finden.