Veröffentlicht am 26.08.2024 08:53

Bürgerwunsch nach Temporeduzierung notgedrungen erfüllt: Im Zuge der Baustelleneinrichtung gilt in der Fürstenrieder Straße bis voraussichtlich 2025 Tempo 30


Von Beatrix Köber
In der Fürstenrieder Straße gelten aufgrund der Großbaustelle für die Tram-Westtangente derzeit viele einschränkende Regelungen im Straßenverkehr. (Foto: Beatrix Köber)
In der Fürstenrieder Straße gelten aufgrund der Großbaustelle für die Tram-Westtangente derzeit viele einschränkende Regelungen im Straßenverkehr. (Foto: Beatrix Köber)
In der Fürstenrieder Straße gelten aufgrund der Großbaustelle für die Tram-Westtangente derzeit viele einschränkende Regelungen im Straßenverkehr. (Foto: Beatrix Köber)
In der Fürstenrieder Straße gelten aufgrund der Großbaustelle für die Tram-Westtangente derzeit viele einschränkende Regelungen im Straßenverkehr. (Foto: Beatrix Köber)
In der Fürstenrieder Straße gelten aufgrund der Großbaustelle für die Tram-Westtangente derzeit viele einschränkende Regelungen im Straßenverkehr. (Foto: Beatrix Köber)

Mit der Einrichtung der Baustelle für die Tram-Westtangente geht für die Laimer vor allem viel Verdruss einher. Alle Verkehrsteilnehmer, Fußgänger, Autofahrer ebenso wie Radfahrer kommen an irgendeiner Stelle zu kurz, müssen verengte Wegeführungen oder auch Umwege in Kauf nehmen. Doch es gibt nicht nur Negatives, so scheint es zumindest, wenn man einem Schreiben aus dem Mobilitätsreferat (MOR) nachgeht. Fast unbemerkt hat sich demnach im Zuge der Baustelle auch ein Bürgerwunsch erfüllt, den die Laimer schon lange vorbringen: In der Fürstenrieder Straße gilt jetzt Tempo 30.

Schon lange stellen die Laimer Stadtteilbewohner Anträge auf eine Temporeduzierung in der Fürstenrieder Straße und wünschen sich, dass höchsten 30 Kilometer pro Stunde gefahren werden dürfen. Zuletzt erging im Rahmen der Bürgerversammlung im Oktober 2022 ein Antrag dazu. Damals argumentierte ein Stadtteilbewohner, dass die Temporeduzierung vor allem den Verkehrslärm senken könnte, der für viele zur Belastung wird. Denn die Fürstenrieder Straße ist für die Laimer nicht nur eine wichtige Einkaufs- und Spazierstraße, hier wird auch gearbeitet, in der Grund- und Mittelschule gelernt und oberhalb der Geschäfte auch gewohnt. „Man könnte ein Zeichen gegen die stündlich auffahrenden Autoposer setzen und die besonders schadstofflastigen Beschleunigungsvorgänge erheblich reduzieren“, erklärte der Mann damals. Die Aufenthaltsqualität und das Ambiente in der Fürstenrieder Straße könnten sich durch die Temporeduzierung seiner Ansicht nach deutlich verbessern. „Bei den Planungen zum Bau der Tramtrasse sollte eine Tempo-30-Zone ebenfalls schon jetzt berücksichtigt werden“, hieß es im Bürgerantrag. Die zahlreichen Stadtteilbewohner, die bei der Bürgerversammlung waren, pflichteten dem Mann bei und empfahlen den Antrag mit großer Mehrheit an die Stadtverwaltung.

Bürgeranliegen ad acta

Mit der Baustelleneinrichtung wurde nun notgedrungen entlang der Fürstenrieder Straße, zwischen Landsberger Straße und der Autobahnbrücke über die A96, die Höchstgeschwindigkeit auf 30 Kilometer pro Stunde beschränkt. Diese Baustellensituation, und somit auch das Tempolimit, wird laut MOR bis mindestens 2025 bestehen; abhängig vom Fortgang der Bauarbeiten möglicherweise sogar länger. „Nach der Neugestaltung des Straßenzugs, insbesondere auch durch die Aufnahme des Trambahn-Verkehrs, wird sich eine wesentlich veränderte Verkehrslärmsituation ergeben“, heißt es vom MOR. Was das konkret bedeuten könnte, erläutert die Behörde jedoch nicht. Im Schreiben heißt es lediglich: „Auf Basis der dann vorherrschenden Verhältnisse kann bei Bedarf eine neue Bewertung erfolgen.“
Eine Antwort auf den Bürgerwunsch nach einer Tempo-30-Zone und zwar auch nach Ende der Bauarbeiten, wenn die Tram-West dann einmal rollt, ist dies freilich nicht. Und auch die erhoffte Lärmreduktion für die Fürstenrieder Straße, die durch ein Tempolimit hätte erfolgen sollen, wird nun obsolet. Denn statt Autolärm müssen sich Anwohner, Passanten und Gewerbetreibende nun mit vorherrschendem Baulärm abfinden. Das Bürgeranliegen aus Laim gilt damit nun dennoch offiziell als bearbeitet und kann ad acta gelegt werden.

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