Bei Einbahnstraßenregelungen gilt, dass sowohl Auto- als auch Radfahrer, nur in eine Fahrtrichtung fahren dürfen. Für Fahrradfahrer werden in manchen Fällen jedoch Ausnahmeregelungen getroffen. Mit dem „Fahrräder frei“-Zeichen ist angezeigt, ob Radfahrer auch in die gegenläufige Richtung radeln dürfen. Eine Einbahnstraße ist auch am Schäringerplatz sowie in der Schluderstraße ausgewiesen. Ein Stadtteilbewohner fragte jüngst nun beim Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9), ob man diese Einbahnstraßen offiziell für den gegenläufigen Radverkehr freigeben könnte.
„Mich würde interessieren, ob Schäringerplatz und Westteil von Schluderstraße auf Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in beide Richtungen bereits untersucht worden sind, und wenn nicht, ob eine Möglichkeit besteht, einen Antrag hier zu stellen“, das fragte kürzlich ein Stadtteilbewohner beim Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) nach. Ohnehin werde jetzt bereits in den Einbahnstraßen in beide Richtungen geradelt, was jedoch ein gewisses Gefahrenpotential berge. Besser wäre es da, die Einbahnstraßen offiziell für den Radverkehr in beide Richtungen zu erlauben. Der BA 9 unterstützt das Anliegen des Bürgers. Ein gegenläufiger Radverkehr müsste in beiden Straßen möglich sein, davon geht man im BA aus: „Im Zuge der Einrichtung des Parklizenzgebietes „Apostelblöcke“ sollte der dafür notwenige Straßenraum durch Entfall des Gehwegparkens vorhanden sein.“
In einem kürzlich ans Mobilitätsreferat (MOR) geschickte Schreiben beantragt der BA 9 nun die Prüfung des Bürgeranliegens. Zugleich erinnert das Gremium an seinen bereits 2020 eingereichten Antrag, in dem gleichfalls die Freigabe für den gegenläufigen Radverkehr in der Andréestraße gefordert wurde. Dieses Anliegen wurde von der Behörde bislang noch nicht bearbeitet oder umgesetzt.