Veröffentlicht am 28.09.2024 00:00

Tierschutzgesetz: Hier muss nachgebessert werden

Überlastete Tierheime und unzureichender Schutz der Tiere: Immer mehr Tiere, die aufgrund unüberlegter Anschaffungen und Überforderung der Halterinnen und Halter in den Tierheimen gelandet sind und weiterhin aufgenommen werden, haben die Heime an ihre räumlichen und personellen Grenzen gebracht.

Auch das Tierheim München ist permanent am Limit. „Ein theoretischer Sachkundenachweis vor der Anschaffung eines Haustieres sollte daher Pflicht werden”, fordert Tierheim-Sprecherin Kristina Berchtold. Der Onlinehandel mit Tieren müsse verboten oder zumindest stark eingeschränkt und eine Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für Hunde und Katze gesetzlich verankert werden. „Wie in vielen Tierheimen steigt die Zahl ungewollter und heimatloser Katzen, um die wir uns kümmern müssen – Katzen, die ausgesetzt oder im Tierheim abgegeben werden, aber auch Straßenkatzen, die wir kastrieren lassen und an Futterstellen weiter versorgen”, sagt Berchtold. Eine bundesweite Kastrationspflicht für Freigängerkatzen sei daher essenziell und gehöre ins Tierschutzgesetz.

Der Tierschutzverein München e.V. kritisiert zudem, dass das Thema Tierversuche im Entwurf des neuen Tierschutzgesetzes weitgehend außen vor bleibt, obwohl die Bundesregierung eine Reduktionsstrategie versprochen hatte. „Der Weg hin zum völligen Ausstieg aus Tierversuchen muss geebnet werden”, fordert Berchtold. Auch für Tiere in der Landwirtschaft erhoffen sich die Tierschützer Verbesserungen in den Haltungssystemen sowie ein Verbot von Tiertransporten in Länder außerhalb der EU wie Algerien, Ägypten oder Marokko.

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