Veröffentlicht am 29.12.2009 15:32

Feuerwerk, aber richtig


Von red
Vorsicht bei Raketen & Co.: Unsachgemäßer Umgang kann schnell gefährlich werden. (Foto: Denise Lechner/pixelio.de)
Vorsicht bei Raketen & Co.: Unsachgemäßer Umgang kann schnell gefährlich werden. (Foto: Denise Lechner/pixelio.de)
Vorsicht bei Raketen & Co.: Unsachgemäßer Umgang kann schnell gefährlich werden. (Foto: Denise Lechner/pixelio.de)
Vorsicht bei Raketen & Co.: Unsachgemäßer Umgang kann schnell gefährlich werden. (Foto: Denise Lechner/pixelio.de)
Vorsicht bei Raketen & Co.: Unsachgemäßer Umgang kann schnell gefährlich werden. (Foto: Denise Lechner/pixelio.de)

Zum Jahreswechsel 2008/2009 wurden bei der Polizei insgesamt 94 Schadensfälle bekannt, deren Ursache das falsche Abbrennen war. Dabei wurden vier Personen verletzt, es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von ca. 133.000 Euro. Bei einer Reihe der Schäden war nicht mehr nachvollziehbar, ob mit Vorsatz gehandelt wurde oder ob der Schaden auf unsachgemäßen Umgang mit pyrotechnischen Gegenständen zurückzuführen ist. Auch nicht zugelassene Feuerwerkskörpern kommen für eine Reihe von Schäden in Betracht.

Besonders Kinder und Jugendliche missbrauchen Feuerwerkskörper, bevorzugt für Sachbeschädigungen. So wurden zum Jahreswechsel 2008/2009 pyrotechnische Gegenstände in Wertstoff- und Müllcontainern sowie Hausbriefkästen gezündet – Gesamtschaden: ca. 32.000 Euro. Weiterhin wurden mit Feuerwerkskörpern unter anderem ein Baucontainer, eine Telefonzelle, eine Gartenlaube, zwei Toilettenkabinen in einem Wohnheim, zwei Autos und ein stummer Zeitungsverkäufer zum Teil erheblich beschädigt – Gesamtschaden ca. 16.000 Euro. In 24 Fällen landeten verirrte Raketen oder Feuerwerkskörper auf Balkonen,Terrassen und Dächern oder flogen durch ein offenes Wohnungsfenster; hier entstand ein Schaden in Höhe von ca. 85.000 Euro.

Um ähnliche Personen- und Sachschäden zum bevorstehenden Jahreswechsel zu vermeiden, sollte Folgendes beachtet werden:

- Kaufen und verwenden Sie nur zugelassenes und mit der BAM-Nummer (Bundesanstalt für Materialprüfung) gekennzeichnetes Material – pyrotechnische Gegenstände aus dem Ausland entsprechen oft nicht den Sicherheitsvorschriften und stellen ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar

- Feuerwerkskörper sollten ausschließlich im Freien verwendet und keinesfalls beim Anzünden in der Hand gehalten werden

- Die aufgedruckten Gebrauchsanweisungen sollten genau beachtet und befolgt werden

- Blindgänger sollten auf keinen Fall erneut gezündet werden

- Feuerwerkskörper sollten nicht blindlings abgeschossen oder geworfen werden

- Feuerwerkskörper auf keinen Fall Kindern überlassen – auch dann nicht, wenn der Erziehungsberechtigte unmittelbar daneben steht

- Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II dürfen nur vom 28. bis 31. Dezember verkauft und nur am 31. Dezember und 1. Januar verwendet bzw. abgebrannt werden

- Die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen ist verboten

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