Wer eine moderne Öl-Brennwertheizung mit schwefelarmem Heizöl betreibt, bekommt zukünftig seltener Besuch vom Schornsteinfeger: Die Überprüfung und Reinigung der Abgaswege erfolgt dann nur noch alle zwei Jahre. So regelt es die seit 1. Januar geltende Kehr- und Überprüfungsordnung, die erstmals bundeseinheitlich die Aufgabengebiete des Schornsteinfegerhandwerks zum Brandschutz und zur Betriebssicherheit von Heizungsanlagen zusammenfasst.
Mit dem verlängerten Prüfzyklus berücksichtigt der Gesetzgeber die saubere und umweltschonende Verbrennung von Heizöl EL schwefelarm. Der auf zwei Jahre verlängerte Turnus für das Kehren des Schornsteins gilt deshalb auch für Öl-Standard- und Öl-Niedertemperaturheizkessel, sofern sie raumluftunabhängig arbeiten und mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden. Raumluftunabhängig arbeitet ein Heizkessel, wenn die Verbrennungsluft über eine separate Leitung direkt aus dem Freien zugeführt wird.
Unverändert gilt eine einjährige Kehr- und Prüfpflicht für alle raumluftabhängig arbeitenden Ölheizanlagen, auch wenn sie mit schwefelarmem Heizöl betrieben werden. Öl-Brennwertgeräte sowie raumluftunabhängig arbeitende Ölheizkessel, die mit Standardheizöl betrieben werden, müssen ebenfalls einmal jährlich vom Schornsteinfeger geprüft werden.
Für die regelmäßigen Messungen der Emissionen und Abgasverluste durch den Schornsteinfeger gelten mit dem zum 1. April erwarteten Inkrafttreten der novellierten 1. Bundes-Immissionsschutzverordnung ebenfalls verlängerte Zyklen. Alle Ölheizkessel, ob Standard-, Niedertemperatur- oder Brennwertgeräte, werden in den ersten zwölf Betriebsjahren zukünftig im Drei-Jahres-Rhythmus überprüft. Für alle Geräte, die länger als zwölf Jahre in Betrieb sind, verkürzt sich der Überprüfungszeitraum auf zwei Jahre. Weitere Informationen im Internet unter www.iwo.de.