Schuld an den kalten Innentemperaturen in Altbauwohnungen sind meist veraltete oder defekte Fenster, durch die die Wärme zu schnell entweicht. Lässt sich das Problem durch eine Reparatur nicht mehr beseitigen, kommen auf den Wohnungseigentümer bei einem Komplettaustausch Kosten von mehreren Tausend Euro zu. Wann es soweit ist, wissen die Juristen der D.A.S. Rechtsschutzversicherung: „Eine exakte gesetzliche Regelung gibt es zwar nicht, doch im Allgemeinen gilt: Lassen sich Wohnräume aufgrund schadhafter Fenster nicht mehr auf eine zumutbare Raumtemperatur aufheizen, besteht definitiv Handlungsbedarf.”
„Wenn die Fenster bereits beim Einzug offensichtlich schadhaft waren, dies aber im Übergabeprotokoll nicht oder ohne Termin für einen zeitnahen Austausch schriftlich festgehalten wurde, dann stehen die Chancen der Mieter auf eine schnelle Lösung des Problems schlecht”, warnen die D.A.S. Experten.
Denn wenn dem Mieter bei Vertragsschluss ein Mangel der Mietsache bekannt ist, kann er eine Mietminderung oder eine Erneuerung auf Kosten des Vermieters nicht so einfach durchsetzen. Anders verhält es sich, wenn Fenster erst nach einiger Zeit immer durchlässiger werden und dadurch die Wohnqualität spürbar sinkt. In einem solchen Fall haben Mieter das Recht, die zu leistenden Mietzahlungen anzupassen (§§ 536, 536a BGB).
Sollten die Wohnverhältnisse oder der Gebrauchswert der Mietsache durch die baulichen Maßnahmen erheblich steigen oder nachhaltig Energie oder Wasser eingespart werden, liegt eine Modernisierung vor. In diesem Fall kann der Eigentümer eine Mieterhöhung von maximal elf Prozent im Jahr durchsetzen (§ 559 BGB). Weitere Informationen im Internet unter www.das.de.