Veröffentlicht am 08.02.2010 15:17

Wohn(t)räume im Oberstübchen


Von red

In Deutschland liegen unzählige Quadratkilometer voll erschlossenes Bauland brach - und es ist sogar grunderwerbssteuerfrei zu haben. Gemeint sind ungenutzte Speicherräume in bestehenden Häusern. Und diese müssen ohnehin nach den Vorgaben der neuen Energieeinsparverordnung EnEV 2009 energetisch optimiert werden. Warum sie also nicht gleich als Wohnraum nutzen?

Am Anfang jeder Planung zum Dachgeschossausbau steht die Anfrage bei den zuständigen lokalen Baubehörden, ob der Ausbau baurechtlich möglich ist. Nach einer positiven Auskunft sollte bereits im Planungsstadium ein Dachdecker-Innungsbetrieb hinzugezogen werden. Denn schon in dieser frühen Phase kann dieser Fachbetrieb beraten, welche Art des Wärmeschutzes am besten geeignet sind. Die Palette der Möglichkeiten reicht von der Dämmung unter Sparren über die „klassische” Zwischensparrendämmung bis zur wärmebrückenfreien Aufdachdämmung.

Grundvoraussetzung für die Nutzung des Dachraums zu Wohnzwecken ist die ausreichende Belichtung. Die vorzusehenden Fensterflächen gibt die entsprechende Bauordnung vor. Als Faustregel gilt: Die Fensteröffnungen sollten 1/8 der Grundfläche betragen. Hierzu bieten sich sowohl Dachfenster als auch Gauben an. Ob nun ein Dachfenster zwischen zwei Dachsparren eingebaut, über mehrere Sparrenfelder reichen oder das Wohnraumvolumen durch eine Gaube vergrößert werden soll: Der Einbau von Fenstern und Gauben ist nichts für Heimwerker. Werden Sparren durchtrennt, ist dies ein Eingriff in die Dachstatik. Und selbst der eigenhändige Einbau zwischen Sparren kann zu teuren Folgeschäden durch Tauwasserbildung führen.

Die Anschriften qualifizierter Dachdecker-Innungsbetriebe gibt es bei der örtlichen Dachdecker-Innung und im Internet unter www.dachdecker.net.

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