Die privaten Haushalte in Deutschland haben sich in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ein Bruttovermögen von mehr als zehn Billionen Euro aufgebaut. Davon entfallen rund 46 Prozent auf Immobilien. Von den heutigen Immobilienbesitzern ist ein Großteil über 70 Jahre alt. Zeit, sich Gedanken zu machen, wer die Immobilie nach ihrem Tod besitzen soll. Doch nur ein Viertel der Erblasser hinterlegen eine letztwillige Verfügung und regeln die Erbfolge.
Ohne Testament greift die gesetzliche Erbfolge. Gibt es mehr als einen Erben, muss sich die Erbengemeinschaft auf ein gemeinsames Vorgehen im Umgang mit dem Nachlass einigen. Dabei kommt es oft zu Konflikten. Können sich die Erben auf keine Lösung einigen, kann ein Mitglied der Erbengemeinschaft durch eine „Auseinandersetzungsklage” die Zustimmung der anderen Erben zu einem Teilungsplan erstreiten. Ist das Urteil rechtskräftig, wird der Nachlass – zum Beispiel die Immobilie oder das Grundstück – versteigert. „Der Erlös ist bei einer solchen Veräußerung jedoch meist wesentlich niedriger als bei einem normalen Verkauf”, gibt Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse zu bedenken.
Bei kluger und rechtzeitiger Planung durch den Erblasser können Erben dem Fiskus ein Schnippchen schlagen. Eine Option ist, die Immobilien per Schenkung an die nächste Generation zu übertragen. So wird der Nachlass wertmäßig verringert und damit auch die Steuerlast für die Erben. Nach dem neuen Erbrecht werden Geschenke auf den Pflichtteil des Erbes nur dann voll angerechnet, wenn die Schenkung weniger als ein Jahr zurückliegt. Pro vorangegangenem Jahr verringert sich der Prozentsatz um zehn Prozent.