Bei selbst genutzten Häusern und Wohnungen werden energetische Sanierungen bereits relativ häufig durchgeführt. Bei vermieteten Wohnungen geschieht dies immer noch eher schleppend. Ursächlich hierfür ist nicht nur die Furcht beider Parteien vor hohen Kosten, sondern häufig auch die Unsicherheit auf beiden Seiten, was auf sie zukommt.
Stimmt der Mieter der Maßnahme zu oder behindert er die Bauarbeiten? Mindert er die Miete während der Bauzeit – wenn ja, wie viel? Zahlt er die anschließende Mieterhöhung? – fragen sich die Vermieter. Mit welchen Beeinträchtigungen muss ich rechnen – wird meine Wohnung eine Baustelle? Wie lange dauert das Ganze? Wie hoch fällt die anschließende Mieterhöhung aus? – fragen sich die Mieter. Die Münchner Modernisierungsvereinbarung, die der Haus- und Grundbesitzerverein München und der Mieterverein München auf Anregung des Bündnisses „München für Klimaschutz“ gemeinsam erarbeitet haben, versteht sich als Verhandlungspapier, das den Parteien die Möglichkeit verschafft, vorab alle wichtigen Punkte abschließend zu regeln, die bei einer Modernisierung zu beachten sind u. a. ob und in welcher Höhe eine Mieterhöhung erfolgt, der Mieter zu einer Mietminderung während der Bauzeit berechtigt ist, der Vermieter dem Mieter notwendige Aufwendungen, z. B. beim Aus- und Einräumen der Wohnung erstattet, der Umlageschlüssel für die Betriebskosten geändert wird. Ferner können die Parteien den Text der Modernisierungsvereinbarung den individuellen Gegebenheiten und Wünschen anpassen, wobei eine Beratung durch Mieterverein bzw. Haus + Grund ratsam ist.
Der Abschluss der Vereinbarung verschafft beiden Parteien Rechtssicherheit und nimmt ihnen Bedenken vor einem ungewissen Ablauf und den Folgen der Modernisierungsmaßnahme.
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