Veröffentlicht am 18.03.2010 09:48

Parklizenz wird erweitert


Von red
Vorbei mit frei parken - in Sendling gibt es ab Mai drei neue Parklizenzgebiete. (Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de)
Vorbei mit frei parken - in Sendling gibt es ab Mai drei neue Parklizenzgebiete. (Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de)
Vorbei mit frei parken - in Sendling gibt es ab Mai drei neue Parklizenzgebiete. (Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de)
Vorbei mit frei parken - in Sendling gibt es ab Mai drei neue Parklizenzgebiete. (Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de)
Vorbei mit frei parken - in Sendling gibt es ab Mai drei neue Parklizenzgebiete. (Foto: S. Hofschlaeger/pixelio.de)

Am Montag, 3. Mai, starten die Parklizenzgebiete „Margaretenplatz”, „Karwendelstraße” und „Brudermühlviertel”. Das Parklizenzgebiet „Margaretenplatz” befindet sich zwischen der Bahnlinie München-Lenggries und den bereits Anfang März gestarteten Gebieten „Herzog-Ernst-Platz” und „Untersendling”. Im Süden bildet der Harras beziehungsweise die Albert-Roßhaupter-Straße die Abgrenzung zum ebenfalls neuen Parkbereich „Karwendelstraße”, der im weiteren südlichen Verlauf durch die Bahnlinie, den Mittleren Ring und die Plinganserstraße begrenzt wird. Das Gebiet „Brudermühlviertel” findet im Norden durch die Wackersberger Straße seine Grenze und umfasst sämtliche Wohnbebauung bis Höhe einschließlich Dietramszeller Straße. In der Schäftlarnstraße endet das neue Parkraummanagement unmittelbar nördlich der Kleingartenanlage.

Die Parklizenz gilt an Werktagen, also von Montag bis einschließlich Samstag, zwischen 9 und 23 Uhr. Bewohner und Gewerbetreibende mit einer Lizenz parken im eigenen Gebiet in den entsprechend ausgewiesenen Bereichen weiterhin kostenfrei und zeitlich unbegrenzt. Alle Anderen müssen an den neuen, solarbetriebenen Parkscheinautomaten ein Ticket lösen und können dann bis zu einen Tag lang parken – für einen Euro pro Stunde, maximal sechs Euro für 24 Stunden. Besucher haben vereinzelt die Möglichkeit, in so genannten „Mischparkbereichen“ kostenlos mit Parkscheibe zu parken – jedoch maximal vier Stunden lang.

Bewohner mit Hauptwohnsitz und ohne privaten Stellplatz innerhalb der neuen Parklizenzgebiete können ab sofort formlos für jährlich 30 Euro ihren Parkausweis beantragen – mit einem Brief an die Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung III – Verkehrsüberwachung, 80466 München oder per Fax: 23339737. Dem Antrag ist eine Kopie des KFZ-Scheins bei zulegen. Auch Car-Sharing-Mitglieder erhalten auf Antrag und gegen Vorlage ihrer Mitgliedschaft eine gebietsbezogene Parklizenz, die für sämtliche gekennzeichnete Flottenfahrzeuge dieser Car-Sharing-Organisation gilt.

Weitere Informationen gibt es im Internet unter www.muenchen.de/parken .

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