Beim obersten deutschen Steuergericht, dem Bundesfinanzhof (BFH), ist eine Klage zur Höhe der Grunderwerbsteuer anhängig (Az.: II R 4/09). Nach Ansicht des Klägers ist sie mit 3.5 Prozent des Kaufpreises nicht mehr angemessen.
Wie die Wüstenrot Bausparkasse AG, ein Tochterunternehmen des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, verlangt er, die Steuer nur noch mit zwei Prozent anzusetzen. Zur Begründung verweist der Kläger darauf, dass er für den Kauf eines Eigenheims 2007 keine Eigenheimzulage mehr erhält, die für Käufe ab Anfang 2006 weggefallen ist.
Sowohl das Finanzamt, als auch das Finanzgericht Nürnberg (Urteil vom 13.11. 2008, Az.: 4 K 8262007) hatten zuvor gegen ihn entschieden. Der Kläger verfolgt das Ziel, dass der BFH das Bundesverfassungsgericht einschaltet, weil die Besteuerung eines selbstgenutzten Einfamilienhauses nach dem Wegfall der Eigenheimzulage und anderer staatlicher Vergünstigungen bei gleichzeitig von zwei auf jetzt 3,5 Prozent erhöhter Grunderwerbsteuer in eine Schieflage geraten sei. Diese Situation sei nicht mehr verfassungsgemäß, weil sie dem grundgesetzlichen Schutz des Eigentums widerspreche.
Wüstenrot empfiehlt betroffenen Eigenheimkäufern, gegen einen noch nicht rechtskräftigen Grunderwerbsteuerbescheid Einspruch einzulegen und auf das anhängige Verfahren zu verweisen. Dabei sollte um eine Entscheidung gebeten werden, sobald der BFH oder das Bundesverfassungsgericht geurteilt haben. Der Einspruch befreit allerdings nicht von der Pflicht, die festgesetzte Grunderwerbsteuer erst einmal zu zahlen. Sie würde bei einem positiven Ausgang des Revisionsverfahrens erstattet werden.