Am Montag, 2. Dezember, befand sich gegen 13.40 Uhr ein 21-Jähriger aus dem Landkreis Dachau mit zwei Begleitern vor einem gastronomischen Betrieb am Bahnhofplatz. Er schlug mehrfach mit der flachen Hand gegen die Schaufensterscheibe des Betriebs, bis er von einer Person im Inneren wahrgenommen wurde. Er führte dann eine verbotene Grußform aus, die eine Identifizierung mit verfassungswidrigen Organisationen zum Ausdruck brachte. Der Symbolgehalt konnte von der Person im Inneren zur Kenntnis genommen werden. Der 21-Jährige entfernte danach zu Fuß mit seinen Begleitern. Die Person im Inneren verständigte daraufhin die Polizei. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung konnten die drei Männer durch eine Streife angetroffen werden. Der 21-Jährige wurde wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen angezeigt. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde er wieder entlassen. Das Kriminalfachdezernat 4 hat die weiteren Ermittlungen übernommen.