Veröffentlicht am 06.04.2010 08:42

Richtig vorbereiten statt klagen


Von red

Ist die Erneuerung der Fenster eine (modernisierende) Instandsetzung oder eine Modernisierung? Mit dieser und anderen Fragen müssen sich Wohnungseigentümer und Eigentümergemeinschaften auseinandersetzen, bevor sie Handwerker beauftragen. Denn von der Einstufung hängt es ab, wie viele Eigentümer zustimmen müssen, wie die Maßnahme finanziert wird und wie die Kosten verteilt werden. „Bei Instandsetzungen genügt die einfache Mehrheit, bei baulichen Veränderungen ist die Zustimmung aller betroffenen Eigentümer erforderlich“, nennt Thomas Brandt, Fachanwalt für Wohnungseigentumsrecht, ein Beispiel. So kann der Einbau neuer Fenster, abhängig von den Umständen, eine Instandsetzung, aber auch eine Modernisierung sein.

Wird eine Maßnahme mit der „falschen“ Mehrheit beschlossen, kann ein Beschluss ungültig sein oder vom Gericht aufgehoben werden. Gleiches gilt, wenn die Eigentümer beispielsweise unzureichend informiert wurden, wenn der Antrag unzureichend oder die Einladungsfrist zur Eigentümerversammlung zu kurz war. Immer häufiger klagen Eigentümer gegen geplante Modernisierungen. Die Kosten muss oft die Eigentümergemeinschaft tragen. Außerdem verzögern sich viele Modernisierungsmaßnahmen, werden teurer als geplant oder unterbleiben ganz. Im schlimmsten Fall müssen Maßnahmen sogar rückgängig gemacht werden.

Der vom Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. herausgegebene „Modernisierungs-Knigge für Wohnungseigentümer“ beschreibt die einzelnen Schritte von der Idee bis zum Abschluss der Maßnahmen. Er kann zum Preis von 19,90 € bei wohnen im eigentum bestellt werden. Nützliche Tipps und Informationen für modernisierungswillige Wohnungseigentümer bieten auch zwei Infoblätter, die kostenlos unter www.wohnen-im-eigentum.de heruntergeladen werden können.

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