Veröffentlicht am 02.05.2024 15:51

22 Vorrangsflächen für Windkraft vom Regionalen Planungsverband bestimmt


Von Heike Woschee
Das Windrad in Fröttmaning steht auf Stadtgebiet und wird von den Stadtwerken München betrieben. Wo im Landkreis weitere Windräder entstehen könnten, darüber gibt der Vorentwurf des RVP Auskunft.  (Foto: ©SWM, Nick Frank)
Das Windrad in Fröttmaning steht auf Stadtgebiet und wird von den Stadtwerken München betrieben. Wo im Landkreis weitere Windräder entstehen könnten, darüber gibt der Vorentwurf des RVP Auskunft. (Foto: ©SWM, Nick Frank)
Das Windrad in Fröttmaning steht auf Stadtgebiet und wird von den Stadtwerken München betrieben. Wo im Landkreis weitere Windräder entstehen könnten, darüber gibt der Vorentwurf des RVP Auskunft. (Foto: ©SWM, Nick Frank)
Das Windrad in Fröttmaning steht auf Stadtgebiet und wird von den Stadtwerken München betrieben. Wo im Landkreis weitere Windräder entstehen könnten, darüber gibt der Vorentwurf des RVP Auskunft. (Foto: ©SWM, Nick Frank)
Das Windrad in Fröttmaning steht auf Stadtgebiet und wird von den Stadtwerken München betrieben. Wo im Landkreis weitere Windräder entstehen könnten, darüber gibt der Vorentwurf des RVP Auskunft. (Foto: ©SWM, Nick Frank)

Das Thema Windkraft ist deutschlandweit in aller Munde. Auch in Bayern sind die Gemeinden aufgerufen, geeignete Flächen auszuwählen und in Windkraft zu investieren. Die Aufgabe des Regionalen Planungsverbandes Münchens – zu dem neben der Landeshauptstadt die acht umliegenden Landkreise sowie die 185 kreisangehörigen Gemeinden in diesen Landkreisen gehören – war es, 1,8 Prozent der Landesfläche für Windkraft auszuweisen. Eine schwierige Aufgabe, gilt es doch viele Parameter bei den Planungen zu berücksichtigen. So hat sich ein Team aus Spezialisten aufgemacht und nach akribischer Abwägung aller Punkte einen Plan für dieses Gebiet entwickelt, der am Ende 22 sogenannte Vorrangflächen für Windkraftwerke ergeben hat. Rechnet man die Flächen zusammen, hat man anstelle der geforderten 1,8 sogar 2,3 Prozent der Flächen, die für den Bau von Windrädern geeignet ist sind. Mit im Boot waren neben den Mitarbeitern des Regionalen Planungsverbands (RPV) zwei Vertreter jedes Landkreises – in der Regel der Landrat und ein Bürgermeister – außerdem die Bayernwerke als Energieversorger, ein Windkümmerer, die bayerischen Staatsforsten, der Landesbund für Vogelschutz, der Bund Naturschutz und der bayerische Jagdverband. An der Spitze standen hier der Regierungsbeauftragte Thomas Bläser und der RPV-Geschäftsführer Marc Wißmann.

Alle wichtigen Parameter wurden abgeklopft

Vieles galt es dabei zu beachten: Die Ergiebigkeit des Windes, der Natur- und Trinkwasserschutz, die Biodiversität und auch der freie Blick auf die Berge zählten zu den Punkten. Ein wichtiger Aspekt ist auch die Rentabilität des jeweiligen Standorts. So haben die Bayernwerke beispielsweise angeregt, eher in „Clustern” zu denken als einzelne Windräder zu planen. Schließlich dürfe man auch die Kosten nicht aus den Augen verlieren, Umspannstationen und Leitungen müssen gebaut und betrieben werden, egal ob ein Windrad am Standort steht oder gleich mehrere.

Freien Blick auf Berge erhalten

Der Vorsitzende des Regionalen Planungsverbands, Oberhachings Bürgermeister Stefan Schelle, ist zufrieden mit dem Ergebnis, hatte er doch zunächst befürchtet, dass man die geforderten 1,8 Prozent nicht erreichen werde können. „Dem Klima ist es egal, wo das Windrad steht. Nicht jede Gemeinde braucht quasi im Hinterhof ein eigenes Windrad, vielmehr sollte man in Clustern denken, das ist einfach wirtschaftlicher”, so Stefan Schelle. Außerdem dürfe man den freien Blick in die Berge als Erholungswert im immer dichter besiedelten Raum nicht unterschätzen. Nichts spreche dagegen, dass Gemeinden, die kein geeignetes Gebiet im Umgriff hätten, sich nicht an anderer Stelle mit einem oder zwei Windrädern einbringen können, mahnt Schelle zur Besonnenheit.
Einen weiteren Vorteil sieht der Vorsitzende des RVP darin, dass Bürgerbegehren in sogenannten Vorrangsgebieten, sind sie denn einmal rechtsgültig ausgewiesen, nicht greifen. Eine Ablehnung von Windrädern über den Bürgerentscheid, wie derzeit in Mehring, sei dann ausgeschlossen. Auch könnten sich die Kommunen viele Kosten und Zeit sparen. Wer in Vorranggebieten ein Windrad bauen wolle, könne sich auf zuverlässige Daten stützen und müsse nicht mühselig und kostenaufwendig zahlreiche Gutachten einbringen. Natürlich sei es auch möglich, dass außerhalb von Vorranggebieten Windräder gebaut würden, allerdings mit erhöhtem Aufwand und Kosten und der Gefahr, dass das Unterfangen durch Bürgerentscheide gekippt würde.

Bedenken und Wünsche können weiterhin geäußert werden

Bei den Unterlagen des RVP handelt es sich um einen Vorentwurf. Die Kommunen und Landkreise können noch Bedenken und Wünsche einbringen. Bis zur Sommerpause soll dann das überarbeitete Konzept vorliegen. Nach einer Entscheidung über das Konzept beginnt das formale Beteiligungsverfahren, das sich bis Ende 2025 hinziehen wird. Anfang 2026 soll dann der RVP endgültig über die Änderung des Regionalplanes abstimmen. Zu den Vorranggebieten gehören nach derzeitiger Planung unter anderem folgende Gebiete: * Neuried, Forstenrieder Park * Hofoldinger Forst (Aying, Brunnthal, Sauerlach) * fünf Gemeinden bei Eching/Ismaning und Garching * Denklinger Forst, Riederau (westlich vom Ammersee) * Ebersberger Forst * Fürstenfeldbruck, Mammendorf * Erdweg, Schwabhausen, Markt Indersdorf; Sulzemoos, Taufkirchen (Vils). Die Unterlagen zu allen Standorten kann man auf der Homepage des RVP einsehen: https://www.region-muenchen.com/

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