Veröffentlicht am 21.07.2008 15:07

Halteverbot in Kratzerstraße


Von SE

Das neue Halteverbot in der Kratzerstraße ruft Unmut bei den Anwohnern hervor. Dies wurde auf der jüngsten Sitzung des Bezirksausschusses (BA) Neuhausen-Nymphenburg deutlich. „Wer die Kratzerstraße kennt, der weiß, dass es sich hier wirklich um eine sehr schmale Straße handelt“, so Hans-Jörg Scheerer (SPD). Wer mit dem Auto unterwegs sei, habe wegen der auf beiden Seiten parkenden PKW oft Probleme durchzukommen. Insbesondere größere Fahrzeuge, wie zum Beispiel die Wagen der Müllabfuhr, täten sich schwer. Um das Problem zu lösen, hat das Kreisverwaltungsreferat (KVR) nun für die Ostseite der Straße ein absolutes Halteverbot erlassen, während auf der Westseite der Kratzerstraße werktags ein eingeschränktes Halteverbot von 7 bis 13 Uhr gilt. Diese Maßnahme sei vor allem deshalb unerlässlich, um problemlose Anfahrtswege für die Feuerwehr zu gewährleisten, so das Schreiben vom KVR.

Doch mit dieser neuen Regelung sind viele Anwohner nicht einverstanden und forderten auf der jüngsten BA-Sitzung eine Aufhebung des absoluten Halteverbotes. Es sei eine echte Benachteiligung der Anwohner, wenn auf einer Straßenseite überhaupt nicht mehr geparkt werden dürfte, so ein Bürger. Zudem äußerte er den Verdacht, dass die neuen Regelungen in Wirklichkeit nicht auf eine Forderung der Feuerwehr zurückgehen, sondern dass dadurch vor allem der Müllabfuhr die Durchfahrt durch die Straße erleichtert werden soll. BA-Mitglied Manfred Reichel (CSU) gab zu Bedenken, dass das Halteverbot auch zum Schutz der Bäume ausgesprochen worden sein könnte: „Da die Straße so eng ist, parken viele Autos auf dem Gehsteig und machen dadurch die Bäume kaputt.“ Dem widersprach ein Bürger heftig: „Jetzt wo das Halteverbot da ist, fahren die LKW nicht mehr in der Mitte der Straße entlang, sondern an den Seiten und rasieren mit ihren Dächern das Laubwerk der Bäume ab.“ Um die Situation aufzuklären, fordert der BA nun Stellungnahmen vom KVR, der Brandschutzbehörde, die für die Zufahrtswege der Feuerwehr zuständig ist, und dem Amt für Abfallwirtschaft.

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