Nicht behandeln konnte der Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg in seiner letzten Sitzung einen Antrag der Elterninitiative „Marsmännchen”. Statt dessen verabschiedete das Stadtteilgremium einen deutlichen Brief an das Schulreferat und forderte es auf, die Kosten für die Mittags- und Ferienbetreuung der „Marsmännchen” bis zur Fertigstellung der Grundschule Arnulfpark zu bezahlen.
Die Initiative hat eine Mittagsbetreuung für Kinder aus der Grundschule Blutenburgstraße auf die Beine gestellt und wollte dafür einen Zuschuss von 20.940,66 Euro für Personalkosten. Laut den Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen können laufende Kosten allerdings nicht aus den Budgets der Bezirksausschüsse erstattet werden. Da die Grundschule seit der Fertigstellung des angrenzenden Stadtquartiers Arnulfpark überfüllt ist, konnte die Schule keine Räume für die Betreuung zur Verfügung stellen. Die Elterninitiative musste also eine geeignete Unterkunftsmöglichkeit außerhalb des Schulgeländes suchen und wurde in der Klarastraße fündig.
Das Schulreferat, an das ebenfalls ein Antrag ging, lehnte die Erstattung der Personalkosten bereits im September ab. Begründung dafür war die Tatsache, dass „eine 680 Meter von der Schule entfernt gelegene Betreuungsstätte nicht als 'in unmittelbarer Nähe zur Schule gelegen' anerkannt werden kann”. Für die Elterninitiative eine irrwitzige Situation: Zum einen ist eine näher gelegene Unterbringung der Kinder nicht möglich, zum anderen wird ihr der Zuschuss verweigert, weil die Betreuungsstätte angeblich zu weit von der Schule entfernt ist.
Der Bezirksausschuss hat mit solchen Situationen bereits Erfahrung. In seinem Brief wies das Stadtteilgremium darauf hin, dass das Schulreferat im Falle der „Leokids” wesentlich flexibler reagierte. Sie kommen aus der Dom-Pedro-Schule kommen und werden in der Leonrodstraße betreut — eine Entfernung, die wesentlich weiter ist als 680 Meter. Damit sei das Argument „Präzedenzfall”, das das Schulreferat ebenfalls angeführt hatte, bereits entkräftet, meint der BA und weist nachdrücklich darauf hin, „dass die Überfüllung der Grundschule an der Blutenburgstraße in keiner Weise auf Versäumnisse der Eltern zurückzuführen ist, sondern auf Entscheidungen der LH München.”
„Sie war es”, stellt das Lokalparlament fest, „die die Neubaugebebiete Arnulfpark genehmigt hat. Und es ist die LH München, die für die rechtzeitige Errichtung der Schulbauten zuständig ist. Wenn also ständig Wohnungen fertiggestellt und bezogen werden, die Grundschule aber fehlt, ist die Stadt bzw. das Schulreferat verpflichtet, den Eltern in einer — zeitlich begrenzten — Ausnahmesituation zu helfen, das heißt unbürokratisch und flexibel zu entscheiden.”
„Der BA 9 erwartet”, heißt es abschließend, „dass das Schulreferat die bereits erbrachten umfangreichen Leistungen der Elterninitiative anerkennt und die Kinder durch eine zuverlässige Mittagsbetreuung in der Klarastraße 10 fördert.”