Der für seine Forderungen nach einer grundsätzlichen Neuausrichtung eines Existenzminimums bekannte dm-Gründer Götz W. Werner freut sich über die Entscheidung des Bundessozialgerichtes zum Hartz-IV-Regelsatz für Kinder: „Der Präsident des deutschen Kinderschutzbundes Heinz Hilgers spricht zu Recht von einer glatten Ohrfeige für die deutsche Politik“, kommentiert Werner das Urteil des Bundessozialgerichts. Hilgers meine richtigerweise, dass die Notwendigkeit eines eigenständigen Kinderregelsatzes Auswirkungen haben müsse auf Kindergeld und Kinderfreibetrag.
Werner fordert: „Wir brauchen Sicherheit in Form eines Kindergrundeinkommens in Höhe von mindestens 300 Euro für jedes Kind.“ Der dm-Gründer argumentiert: „Kinder sind Kinder, ob sie in einem Hartz-IV-Haushalt leben oder bei Eltern, die Anrecht auf ein Kindergeld haben, oder bei einkommensstarken Eltern, die den vollen Steuerfreibetrag ausschöpfen können.“ Es sei unbegreiflich, Hartz-IV-Empfängern das Kindergeld vorzuenthalten, um ihnen dann einen erwachsenenorientierten Minderbetrag zuzugestehen. Ebenso unsinnig sei es, wenn eine gering verdienende Familie mit zum Beispiel drei Kindern vom Staat jährlich 5.976,00 Euro erhalte, Besserverdienende jedoch bis zu 8.132,00 Euro Steuervergünstigung. Ob es sich um eine Abweichung nach oben oder nach unten vom Kindergeld handele, in jedem Fall sei die bisherige Unterstützung für Eltern zu gering.
„Wie sollen sich die jungen Menschen zu Leistungsträgern unserer Gesellschaft entwickeln können, wenn die Gesellschaft nicht bereit ist, unabhängig vom Elterneinkommen die Kosten für eine gesunde Ernährung, gute Kleidung und eine angemessene Schulbildung zu ermöglichen? Die Kosten für Bildung steigen ständig und wir wissen längst, dass die kognitiven Fähigkeiten, aber vor allem auch die sozialen Fähigkeiten unserer Kinder durch außerschulische Aktivitäten, etwa in Sportvereinen oder in Musikschulen, gefördert werden müssen“, argumentiert Werner.
Werner schließt sich der Auffassung von Heinz Hilgers an, der allen Eltern eine weitestgehend sinnvolle Verwendung einer staatlichen Zuwendung für Kinder zutraut. Hilgers wisse als Bürgermeister von Dormagen, dass wir in den Kommunen kompetente Mitarbeiter haben, die durch eine intensive Beratung der Eltern die Verwendung steuern können. Werner meint: „Ein durchdachtes Entgeltsystem für Leistungen in Kindergärten, Schulen und Kindertagesstätten ist ebenfalls geeignet, den Eltern zu zeigen, wofür eine Kindergrundsicherung verwendet werden soll“. Damit Elternunterstützung nicht derart seltsame Formen annehme wie bei der gerade gemeldeten Idee aus dem nordrhein-westfälischen Oer-Erkenschwick, wo Eltern hundert Euro Prämie für pünktlichen Schulbesuch als Belohnung erhalten sollen. Aber nicht in bar, sondern in Form von Gutscheinen. Dafür habe die Stadt sogar Landesmittel beantragt. Werner sagt: „Ich hoffe, dass das Grundsatzurteil der Sozialrichter dazu führt, diesem seltsamen Treiben Einhalt zu gebieten“.