Was passiert mit dem ehemaligen „Hochtief-Gelände” in der Schöllstraße 2? Diese Frage konnte Annemarie Kenst (CSU), Vorsitzende des Bezirksausschusses (BA) Allach-Untermenzing, bei einer Sondersitzung am vergangenen Donnerstag nicht beantworten: „Das Grundstück ist noch gar nicht gekauft“, so ihr Informationsstand. Vorsorglich listete das Gremium Punkte auf, auf deren Grundlage es ein Bauvorhaben ablehnt, sollten diese nicht erfüllt werden.
Die Kraftanlagen München GmbH möchte auf dem Gelände einen Gewerbebetrieb mit Lagerflächen, Werkstätten und Verwaltungsgebäuden errichten. Unklarheit herrscht im Bezirksausschuss darüber, wie das Bauvorhaben genau aussehen soll. Soviel konnte Annemarie Kenst sagen: „Es werden Plastik- und Metallrohre gelagert und Fernwärmearbeiten durchgeführt. Das geplante Werkstattgebäude dient als Lärmschutz zur Schöllstraße, eine Begrünung auf dem Gelände ist nicht vorgesehen.“ Unmut äußerten die BA-Mitglieder darüber, dass niemand vom Planungsreferat zur Sitzung erschienen war. „Es ist sehr enttäuschend, wenn das Planungsreferat nicht in der Lage ist, jemanden herzuschicken“, sagte Stefan Weiß (CSU). Tobias Weiß (CSU) stimmte zu: „Das Planungsreferat muss da sein und Rede und Antwort stehen!“
Was also tun mit wenigen Informationen und vielen offenen Fragen? „Man muss am Anfang angreifen, sonst kommen wir nicht mehr zum Zug“, so Stefan Weiß. Dem stimmte auch Falk Lamkewitz (Bündnis 90/ DieGrünen) zu: „Wir müssen den Spieß umdrehen und unserer Forderungen aufstellen, die die Stadt dann dem Antragsteller vorlegen soll.“ Das Gremium beschloss einstimmig, den Bauantrag abzulehnen, sofern folgende Punkte nicht erfüllt werden: Der Bezirksausschuss fordert parallel zur Schöllstraße eine öffentliche Straße, die auch das Junkers- und das Remondis-Gelände erschließt und die Schöllstraße entlasten soll, einen umfassenden Lärmschutz zur Wohnbebauung sowie eine ansprechende Gestaltung des Geländes an der Straßenseite zu Ludwigsfelder- und Schöllstraße. Ein erhöhtes Verkehrsaufkommen lehnt er ab. Außerdem fordern die BA-Mitglieder eine ordungsgemäße Anhörung, die bislang nicht stattfand, und stellt Antrag auf eine Veränderungssperre, wodurch die Erteilung einer Baugenehmigung verhindert werden soll.