Die Broschüre „Opfer stärken – Verfahrensrechte nutzen. Opferschutz im Strafverfahren” ist über die Gleichstellungsstelle für Frauen der Stadt München wieder kostenlos zu beziehen. Die Veröffentlichung – verfasst von Juristinnen, Sozialarbeiterinnen, Pädagoginnen und Psychologen aus Einrichtungen, die am Münchner Runden Tisch gegen Männergewalt mitwirken, und herausgegeben von der Gleichstellungsstelle – informiert über Verfahrensrechte, die besonders wichtig sind für Frauen, die Opfer von Männergewalt geworden sind. Sie enthält u.a. Hinweise auf die Rechte als Nebenklägerin oder Zeugin vor Gericht, Hinweise auf Ansprüche aus dem Opferentschädigungsgesetz, Informationsrechte über den Ausgang des Verfahrens, sozialpädagogische Prozessbegleitung und die Arbeit mit Tätern. Grundlagen sind dabei vor allem die gesetzlichen Neuerungen aus den Jahren 2002 bis 2004, das Gewaltschutzgesetz, die Verschärfung des Sexualstrafrechts und das Opferrechtsverbesserungsgesetz. Die Broschüre wird gegen Abholung kostenlos abgegeben bei der Gleichstellungsstelle für Frauen im Rathaus (Zimmer 114). Bestellungen sind per email an gst@muenchen.de möglich.