Ein gerade einmal 18-Jähriger wurde in der Nacht von Samstag auf Sonntag einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterzogen. Es wurde festgestellt, dass der junge Fahranfänger vor Fahrtantritt Alkohol konsumiert hatte. Da für Fahranfänger bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres ein grundsätzliches Alkoholverbot am Steuer gilt, muss der junge Mann nun mit einer Anzeige, 250 Euro Bußgeld und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Des Weiteren erwarten ihn sogar noch eine Nachschulung und eine Verlängerung der Probezeit.