Veröffentlicht am 04.05.2017 09:01

Ungewöhnliche Autowäsche

Kein Freinachtscherz: Der Sekundenschlaf hatte eine Herrschingerin auf der Staatsstraße 2068 übermannt, sodass sie in den Ammersee fuhr. Verletzt wurde niemand. (Foto: Polizei)
Kein Freinachtscherz: Der Sekundenschlaf hatte eine Herrschingerin auf der Staatsstraße 2068 übermannt, sodass sie in den Ammersee fuhr. Verletzt wurde niemand. (Foto: Polizei)
Kein Freinachtscherz: Der Sekundenschlaf hatte eine Herrschingerin auf der Staatsstraße 2068 übermannt, sodass sie in den Ammersee fuhr. Verletzt wurde niemand. (Foto: Polizei)
Kein Freinachtscherz: Der Sekundenschlaf hatte eine Herrschingerin auf der Staatsstraße 2068 übermannt, sodass sie in den Ammersee fuhr. Verletzt wurde niemand. (Foto: Polizei)
Kein Freinachtscherz: Der Sekundenschlaf hatte eine Herrschingerin auf der Staatsstraße 2068 übermannt, sodass sie in den Ammersee fuhr. Verletzt wurde niemand. (Foto: Polizei)

Eine Innen- und Außenwäsche ließ am Samstag der letzten Woche zu ungewöhnlicher Zeit, nämlich um 4.55 Uhr, eine 52 Jahre alte Frau aus Herrsching ihrem Auto zukommen.

Ungewöhnlich war freilich auch die Wäsche selbst, denn diese war nicht ganz freiwillig geschehen.

Die Dame, die zu früher Morgenstunde der Staatsstraße 2068 von Fischen in Richtung Herrsching unterwegs war, wurde im Bereich Aidenried der Sekundenschlaf übermannt. Zu ihrem Pech waren auch der mitfahrende Ehemann und der erwachsene Sohn eingeschlafen, sodass niemand bemerkte, wie das Auto nach links von der Fahrbahn abkam und über die Böschung und den darunter liegenden Wirtschaftsweg etwa zehn Meter weit in den Ammersee hinein fuhr. Im dortigen Bereich ist der See glücklicher Weise relativ seicht, sodass sich alle drei Insassen selbst befreien und ans Ufer retten konnten. Der Pkw jedoch lief bis etwa zur Hälfte mit Wasser voll.

Die Feuerwehr Fischen und ein Abschleppdienst benötigten für die aufwändige Bergung des Wagens etwa eine Stunde. Während dieser Zeit musste die Staatsstraße komplett gesperrt werden.

Verletzt wurde bei dem Unfall niemand. Am Auto entstand aufgrund der „Bewässerung“ ein Schaden in Höhe von rund 6.000 Euro, was einem wirtschaftlichen Totalschaden entsprechen dürfte. Weiterer Sachschaden entstand nicht. Auch Betriebsstoffe sind nicht aus dem Fahrzeug ausgelaufen. Gegen die Herrschingerin wurde ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet.

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