Veröffentlicht am 26.08.2014 00:00

Moosach · Geräusche einer Sex-Schaukel nicht hinzunehmen

Quietschende Geräusche in einer Wohnung in Moosach nachts über einen längeren Zeitraum hinweg: Das sah das Amtsgericht München als »nicht sozialadäquat«. Es bestätigte das Recht der Vermieterin zur Kündigung.

Der beklagte Mieter bewohnte seit 2009 ein Appartement in Moosach. Darin hatte er ein Schaukelgestell mit Ketten aufgestellt. Seit Dezember 2012 wurde eine Nachbarin drei bis vier Mal pro Woche über mehrere Stunden hinweg zwischen 22 Uhr und 3 Uhr gestört. Die Vermieterin behauptete, der Mieter habe häufig starke Lärmbelästigungen verursacht. Da der Mieter trotz Abmahnung und Kündigung nicht auszog, verklagte ihn die Vermieterin auf Räumung.

Die Richterin gab ihr Recht: Die ordentliche Kündigung sei wirksam. Der beklagte Mieter habe seine vertraglichen Pflichten aus dem Mietvertrag erheblich verletzt. Das Gericht geht davon aus, dass die Benutzung der Schaukel einen Teil dieser Geräusche verursacht hat. Die Geräusche in der Nacht würden nicht mehr dem normalen Mietgebrauch entsprechen und müssten deshalb nicht hingenommen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.

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