Während sich ein Rentner in seine Wohnung begab, ging ein unbekannter Mann ihm die Treppe hinterher. Etwa zehn Minuten später klingelte der unbekannte Mann an der Tür des 80-Jährigen.
Unter dem Vorwand, dass etwas mit dem Wasser nicht stimmen würde und er in der Wohnung nachsehen müsse, betrat er diese und ging mit dem Rentner in das Badezimmer. Vorher vergewisserte er sich, ob der Senior alleine in der Wohnung sei, was dieser bejahte.
Im Badezimmer wies der vermeintliche Handwerker den Rentner an, die Wasserhähne aufzudrehen und betätigte gleichzeitig mehrfach die Toilettenspülung. Während dieser Zeit war die Wohnungstür offen.
Nach etwa zehn Minuten sagte der Mann, dass er unten noch etwas nachschauen müsse und der Rentner das Wasser weiterlaufen lassen soll. Daraufhin verließ der Mann die Wohnung.
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Als kurz darauf die Ehefrau des Rentners nach Hause kam, sah diese gleich nach den Wertsachen im Schlafzimmer. Dabei stellte sie fest, dass Bargeld und Schmuck im Wert von mehreren tausend Euro fehlten.
Es ist davon auszugehen, dass sich während des Ablenkungsmanövers im Bad eine zweite Person in die Wohnung geschlichen und dabei das Geld und den Schmuck entwendet hat.
Der Vorfall ereignete sich am Dienstag Nachmittag, 13. März gegen 14.30 Uhr in Hasenbergl.
Der Täter war männlich, zwischen 30 bis 40 Jahre alt, zirka 175 cm groß, hatte eine kräftige Figur, sprach Hochdeutsch, hatte dunkle Kleidung und einen knielangen Mantel angezogen.
Wer hat im angegebenen Zeitraum zwischen der Dülferstraße und der Weitlstraße Wahrnehmungen gemacht, die im Zusammenhang mit diesem Vorfall stehen könnten?
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Telefon 29 10-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Warnhinweis:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist. Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.
Eine gesunde Skepsis ist keine Unhöflichkeit! Ein berechtigter Handwerker wird für Nachfragen stets Verständnis haben.