Am Mittwoch, 10. Oktober 2018, gegen 13 Uhr, sprach ein bislang unbekannter Mann einen 84-jährigen Herrn in der Riemerschmidstraße vor dessen Anwesen an und gab sich als Wasserableser aus, der im Auftrag der Hausverwaltung die Zählerstände ermitteln soll. Aus diesem Grund nahm er den Täter mit in seine Wohnung.
In der Wohnung setzte sich der 84-Jährige auf die Couch und ließ den Mann alleine durch die Wohnung gehen. Der angebliche Wasserableser verlangte für seinen Tätigkeit 50 Euro, woraufhin der 84-Jährige in sein Schlafzimmer ging, wo er in einem Nachtkästchen mehrere Umschläge mit Bargeld aufbewahrte. Aus einem dieser Umschläge holte er 50 Euro heraus und übergab sie dem Mann.
Der 84-Jährige ging zurück ins Wohnzimmer. Der angebliche Wasserableser erklärte ihm, er müsse das Wasser in der Wohnung noch zu Ende ablesen und bewegte sich erneut allein durch die Wohnung.
Als der Mann unvermittelt die Wohnung verließ, schöpfte er Verdacht und ging in sein Schlafzimmer und stellte fest, dass alle Umschläge aus dem Nachtkästchen fehlten. Daraufhin verständigte er die Polizei.
Täterbeschreibung:
Männlich, ca. 30 Jahre alt, 160 bis 170 cm groß, Vollbart, ungepflegtes, äußeres Erscheinungsbild, Europäer, sprach bayerisch.
Bekleidet war er mit einer dunklen, grauen Hose, einem langen, grauen, dreckigen Oberteil und ein Base Cap.
Zeugenaufruf:
Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 65, Telefon 0 89 / 29 10-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
Warnhinweis Ihrer Münchner Polizei:
Die Kriminalpolizei warnt insbesondere ältere Menschen dringend davor, angebliche Heizungsmonteure, Stromableser oder ähnliche Personen in die Wohnung einzulassen, wenn nicht bekannt ist, dass eine entsprechende Verbraucherablesung für das Wohnanwesen anberaumt ist.
Auch bei vermeintlichen Schadensfällen, wie z.B. behaupteten Wasserrohrbrüchen, sollten Sie zuerst bei der Hausverwaltung, dem Hausmeister oder den Stadtwerken Nachfrage halten, ob die Behauptung der Wahrheit entspricht.
Ein berechtigter Handwerker wird für Ihre Nachfragen stets Verständnis haben.