Veröffentlicht am 06.11.2020 04:17

Polizeikontrolle missachtet

Am Dienstag, 8. Januar, gegen 13.15 Uhr, wollten uniformierte Polizeibeamte der Verkehrspolizeiinspektion München im Rahmen einer Kontrollstelle, einen Pkw in der Grünwalder Straße einer allgemeinen Verkehrskontrolle unterziehen.
Der Fahrer des Wagens, ein 90-jähriger Mann, reagierte aber nicht auf die deutlichen, mittels Anhaltekelle gegebenen Haltezeichen der Polizeibeamten: Er durchfuhr die Kontrollstelle unverändert. Der Anhaltebeamte konnte rechtzeitig ausweichen und so einen Unfall verhindern. Bei der Nachfahrt wurde eine auffällig unsichere Fahrweise festgestellt.

Das Fahrzeug konnte schließlich angehalten werden. Bei der anschließenden Kontrolle zeigte der Fahrer motorische und kognitive Auffälligkeiten wie eine langsame Reaktionsfähigkeit, Schwerhörigkeit und Verdachtsmomente einer Sichtfeldein- schränkung. Es bestand seitens der Beamten der Verdacht, dass diese Einschränkungen ursächlich für das gezeigte Fehlverhalten waren.
Der Rentner zeigte jedoch keinerlei Einsicht ‒ und betonte, dass er sich fahrtüchtig fühle. Er muss nun wegen der Missachtung der Anhaltezeichen der Polizeibeamten mit einem Bußgeld und einem Eintrag im Bundeszentralregister rechnen. In derartigen Fällen ist die Polizei gesetzlich verpflichtet, den Sachverhalt der Fahrerlaubnisbehörde bekannt zu machen, die ggf. weitere Schritte, z.B. entsprechende Untersuchungen, einleitet.
Die Münchner Polizei weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es zum Führen von Kraftfahrzeugen einer entsprechenden körperlichen und geistigen Eignung bedarf. Im Falle einer Verkehrsunfallbeteiligung drohen empfindliche versicherungs- rechtliche und/oder strafrechtliche Konsequenzen.

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