Das Bundesverfassungsgericht hat einer vom Verein Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen das Bundeskriminalamtsgesetz (BKAG) in mehreren Punkten stattgegeben. Unter den insgesamt fünf Beschwerdeführerinnen in Karlsruhe befand sich mit der Münchnerin Stephanie Dilba auch eine Ehrenrätin des TSV 1860 München, die in verschiedenen Faninitiativen aktiv ist. Der oberste Gerichtshof auf Bundesebene erklärte die seit 2017 bestehenden weitreichenden Überwachungsbefugnisse des BKA gegenüber bloßen Kontaktpersonen für verfassungswidrig.
Die bisherige Praxis verstoße gegen das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, rügte der Senat. Das Bundesverfassungsgericht fordert klare Grenzen für die Speicherung und Nutzung von Informationen in der polizeilichen Datenbank INPOL. Es dürfe nicht ausreichen, Beschuldigter eines Bagatelldelikts gewesen zu sein, um fortan in INPOL geführt zu werden. Auch die sehr eingriffsintensiven Befugnisse zur heimlichen Überwachung von bloßen Kontaktpersonen potenzieller Straftäterinnen und Straftäter erklärte das Gericht für verfassungswidrig. In diesen Fällen fehle es an der spezifischen individuellen Nähe zur Straftat.
Folgen dürfte die Entscheidung unter anderem für die umstrittene polizeiliche Datensammlung „Gewalttäter Sport” haben. Die Daten werden von der Zentralen Informationsstelle Sporteinsätze (ZIS) in Nordrhein-Westfalen verwaltet und stehen seit 2006 allen Polizeien der Länder und der Bundespolizei zur Verfügung. Doch in der Datei sind nicht etwa, wie ihr Name vermuten lassen würde, nur gerichtlich verurteilte Straftäter gespeichert. Bislang reichte schon ein Ermittlungsverfahren aus, um namentlich auf unbestimmte Zeit erfasst zu werden. Der Dachverband der Fanhilfen e. V., ein deutschlandweiter Zusammenschluss von Fußballfans, fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts eine von der Bundesregierung schon länger versprochene Reform der Datei „Gewalttäter Sport”. (as)