In ähnlicher Form, ja! Zwar ist das ursprüngliche Förderprogramm ausgelaufen, doch eine am 12. Mai 2010 im Bundesanzeiger veröffentlichte neue Förderrichtlinie setzt den in 2009 begonnen Barzuschuss von 330 Euro zur Förderung des nachträglichen Einbaus von Partikelfiltern auch in diesem Jahr fort. Besitzer älterer Dieselfahrzeuge, die jetzt nachrüsten und sich damit langfristig die Nutzung der städtischen Umweltzonen sichern, haben somit gute Chancen auf finanzielle Unterstützung. Allerdings: Wer sich aus dem Fördertopf bedienen möchte, sollte sich beeilen! Das im Bundeshaushalt vorgesehene Budget reicht voraussichtlich noch für 160.000 Fahrzeuge. Dazu wird der Fördertopf erstmals für leichte Nutzfahrzeuge geöffnet. Die Staatshilfe in Höhe von 330 Euro als Barmittel ausbezahlt wird. Vorteile in Form einer Kfz-Steuerermäßigung, werden nicht mehr gewährt. Gefördert werden Diesel-Pkw mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2006, wenn sie im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 nachträglich mit einem Partikelfilter ausgerüstet wurden. Als Pkw im Sinne der Richtlinie gelten erstmals auch Wohnmobile mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t. Gleiches gilt für leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 t und Erstzulassung bis einschließlich 16. Dezember 2009 sofern die Nachrüstung ab Inkrafttreten der Richtlinie (13. Mai 2010) bis einschließlich 31. Dezember 2010 erfolgt ist. Anträge können nach Umbau und der Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I durch die zuständige Meldestelle noch bis 15. Februar 2011 an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Dazu wurde auf der Internetseite www.bafa.de eine entsprechende Antragsmaske eingestellt. Ausgezahlt wird analog der Abwrack-Prämie in der Reihenfolge der eingehenden Anträge.