Veröffentlicht am 22.10.2024 15:05

Auch Wohnmobile & Co. dürfen den Straßenraum nutzen


Johannes Beetz
Johannes Beetz
Chefredakteur
seit 1999 bei der Gruppe der Münchner Wochenanzeiger
Mitarbeit im Arbeitskreis Redaktion des Bundesverbands kostenloser Wochenzeitungen (BVDA)
Gewinner des Dietrich-Oppenberg-Medienpreises 2017 (Stiftung Lesen)
Immer wieder Thema bei Bürgerversammlungen: Lange parkende Wohnmobile und Anhänger. (Foto: job)
Immer wieder Thema bei Bürgerversammlungen: Lange parkende Wohnmobile und Anhänger. (Foto: job)
Immer wieder Thema bei Bürgerversammlungen: Lange parkende Wohnmobile und Anhänger. (Foto: job)
Immer wieder Thema bei Bürgerversammlungen: Lange parkende Wohnmobile und Anhänger. (Foto: job)
Immer wieder Thema bei Bürgerversammlungen: Lange parkende Wohnmobile und Anhänger. (Foto: job)

Nicht jeder Verkehrsteilnehmer ist allen anderen überall willkommen: Insbesondere - oft länger - parkende Wohnmobile, Anhänger und andere größere Gefährte sind vielen Bürgern ein Dorn im Auge. Um lange andauerndes Parken von Wohnmobilen einzuschränken, empfahl die Bürgerversammlung im Münchner Süden, spezielle Parklizenzen für Wohnmobile einzuführen.

Das städt. Mobilitätsreferat wies darauf hin, dass solche Maßnahmen nicht durchsetzbar sind. Die Straßenverkehrsordnung sei das, was zähle. Ihre Regeln sollen vor allem Gefahren minimieren, lieferten aber keine Handhabe gegen Zustände und Verhaltensweisen, die „nur” als „unschön” empfunden werden.

Gefährdung wird geprüft

Anders ist die Situation an der Graubündener Straße: Weil die dortigen Parkbuchten zu schmal für Lkw sind, stehen parkende Lastwagen oft auf Teilen des Radwegs und gefährden u.a. Schüler auf ihrem Weg zu den dortigen Schulen. Die Bürgerversammlung empfahl, das Parken in den Buchten nur für Pkw zuzulassen.

Das Mobilitätsreferat hält eine entsprechende Beschilderung jedoch nicht für notwendig, weil das Parken auf dem Gehweg ja ohnehin verboten ist. Das Problem sei hier eher eines der Überwachung. Dennoch werde man vor Ort prüfen, ob Maßnahmen nötig seien, die Sichtbehinderungen durch parkende Lkw unterbinden.

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