Gegen 10:25 Uhr am 1. Februar meldete ein Triebfahrzeugführer eine Person mit Messer in einer S-Bahn am S-Bahnhaltepunkt Kreuzstraße. Nach Telefonkontakt zwischen der Bundespolizei und dem Triebfahrzeugführer nahm dieser vier, zuvor in der S7 befindliche Reisende in den Führerstand auf und verschloss diesen. Um die Flucht des 45-Jährigen Mannes mit dem Messer zu verhindern, verschloss er zudem die Türen des S-Bahnabteils, in dem sich der Mann alleine befand.
Beamte der Polizeiinspektion Miesbach nahmen den Deutschen wenig später widerstandslos fest. In der S-Bahn konnte das Messer aufgefunden und sichergestellt werden.
Ersten Ermittlungen zufolge hatte der in Markt Schwaben Wohnende bereits im Vorfeld in einem Zug der Bayerischen Regiobahn Reisende mit einem Messer bedroht. In der S7 hatte der 45-Jährige mit einem Küchenmesser mit 18 cm Klingenlänge, dass er einer Tüte entnahm, mit Schnitt- und Stichbewegungen hantiert. Die anwesenden Mitreisenden versetzte er mit dieser Handlung in Angst und Schrecken. Der Wortlaut, den der gebürtige Rosenheimer dabei benutzte, ist noch Gegenstand der Ermittlungen, er soll aber u.a. gesagt haben, sie (Anmerkung: die Reisenden) müssten sich vor ihm fürchten.
Die Bundespolizei dankt den Geschädigten, einer 37-jährigen Rumänin sowie einer 15- und 55-jährigen Deutschen, für deren mustergültige Reaktion. Ohne sich selbst in Gefahr zu bringen, entfernten sie sich zunächst von dem 45-Jährigen in den vorderen Teil des Waggons. Als der Mann folgte, betätigte die 37-Jährige die Notruftaste und teilte dem Triebfahrzeugführer die Situation mit. Als der Mann mit dem Messer dies bemerkte, folgte er den drei Frauen, die am S-Bahnhaltepunkt die S7 gemeinsam verließen. Zusammen mit einer weiteren Mitreisenden, einer 18-jährigen Deutschen, begaben sie sich zum Führerstand.
Nach einer durch die Staatsanwaltschaft München II angeordneten Blutentnahme im Krankenhaus Agatharied wurde der mit 0,46 Promille alkoholisierte 45-Jährige wieder der Landespolizei übergeben. Diese veranlasste die Einweisung des bereits mehrfach mit ähnlichen Delikten auffällig Gewordenen wegen Fremdgefährdung in eine psychiatrische Anstalt. Da die Staatsanwaltschaft zudem entschied, dass der Markt Schwabener dem Ermittlungsrichter vorzuführen sei, wurde die Bewachung des Mannes seitens der Bundespolizei in der Klinik bis zur Vorführung am Sonntag (2. Februar) übernommen.