In Wohngebieten, in der Nähe von Schulen oder Kindergärten zw. Kinderbetreuungseinrichtungen gilt Tempo 30. So ist das auch entlang des Gollierparks, der inmitten einer Temo 30-Zone liegt. Dennoch fahren hier immer wieder Autos zu schnell durch, weswegen Radfahrer auf den Gehweg ausweichen und damit Fußgänger und hinauskommende Hausbewohner gefährden. So beobachtete es zumindest ein Stadtteilbewohner, der deswegen bei der vergangenen Bürgerversammlung eine Verdeutlichung der Tempo 30-Regel in Form von Beschilderung beantragte. Laut Mobilitätsreferat (MOR) gibt es für eine solche Beschilderung jedoch vor Ort keine Grundlage.
„Aufgrund der hohen Geschwindigkeit der Pkw (Personenkraftwagen) fahren die Radfahrer auf dem Bürgersteig“, beklagte der Antragsteller bei der Bürgerversammlung im vergangenen Frühjahr. „Dies ergibt eine massive Gefährdung der Hausbewohner beim Verlassen des Hauses.“ Die Mehrheit der anwesenden Stadtteilbewohner pflichtete dem Antragsteller bei, sodass dieses Anliegen mit großer Mehrheit abgestimmt und an die Stadtverwaltung weitergegeben wurde. Knapp ein Jahr ließ die Antwort auf das Bürgeranliegen nun auf sich warten. Der von Bürgerseite gewünschten besseren Visualisierung der Tempo 30-Zone, etwa durch die Aufstellung von Verkehrszeichen „Höchstgeschwindigkeit 30 km/h“, wird vom Mobilitätsreferat (MOR), als der zuständigen Behörde, jedoch nicht zugestimmt.
„Für die Anordnung von Zonengeschwindigkeitsbeschränkungen wurden detaillierte, bundesweit gültige Verwaltungsvorschriften erlassen, die für die Straßenverkehrsbehörden bindend sind und unter anderem Ausführungen über die Kennzeichnung von Tempo 30-Zonen beinhalten“, erläutert das MOR. Demnach sei zu Beginn eines Bereiches mit Zonengeschwindigkeitsbeschränkung das Zeichen „Beginn einer 30-er Zone“ (274.1 Straßenverkehrsordnung) so aufzustellen, das es auf ausreichende Entfernung vor dem Einfahren in den Bereich wahrgenommen werden kann. „Dies ist beim jeweiligen Einfahren in die Tempo 30-Zone, in der sich der Gollierplatz befindet, jeweils der Fall“, stellt das MOR fest. Hinzu komme, dass Verkehrsteilnehmer innerhalb geschlossener Ortschaften abseits der Vorfahrtsstraßen mit der Anordnung einer Tempo 30-Zone rechnen müssen. „Nicht zulässig ist die Vornahme einer sich wiederholenden Tempo 30- Einzelbeschilderung innerhalb einer Zone“, erklärt das MOR.
Damit bleibt also die Beschilderung entlang des Gollierplatzes beim Alten und dem Bürgeranliegen wird nicht entsprochen.
Jedoch will das MOR auf anderem Wege den zu schnell fahrenden Autos entlang des Parks beikommen und verspricht: „Die Kommunale Verkehrsüberwachung erhält einen Abdruck der Beschlussvorlage und wird gebeten, auch weiterhin Geschwindigkeitskontrollen im Bereich des Tempo 30-geregelten Gollierplatzes durchzuführen.“
Doch nicht nur Kfz-Fahrer, die entlang des Gollierplatzes zu schnell fahren, müssen mit Strafen rechnen, auch Radfahrern, die den Gehweg zum Fahren nutzen, droht ein Bußgeld.