Eine Prachtstraße sollte die Südliche Auffahrtsallee sein, die entlang des Kanals zum Schloss Nymphenburg führt. Stattdessen aber sei sie „heruntergekommen“ und man müsse sich über die „katastrophalen Parkzustände“ ärgern, wie ein Bürger gegenüber dem Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg beklagt. Abgestellte Anhänger, LKW und Wohnmobile verschandelten indes nicht nur die Südliche sondern auch die Nördliche Auffahrtsallee „und zahlenmäßig noch mehr die parallel verlaufende Zamboninistraße“, wie ein zweiter Bürger moniert. Beide Bürgerbeschwerden fanden im BA zwar Gehör, viel ändern wird sich an diesem Dauerthema jedoch vermutlich auch künftig nichts.
„Jetzt ist das Maß voll und wir wollen eine Änderung des Zustandes“, heißt es in einem der jüngst beim Bezirksausschuss Neuhausen-Nymphenburg (BA 9) eingetroffenen Bürgerschreiben, das die Südliche Auffahrtsallee betrifft. „Die Allee ist inzwischen zur Abstellzone hauptsächlich für Anhänger, Anhänger zu Werbezwecken, Wohnmobile, abgestellte Schrottautos etc. geworden“, so die Beschwerde. Der Verkehr könne nicht mehr richtig fließen, Radfahrer führen gefährlich und wenn ein Sightseeing-Bus durch wolle „geht gar nichts mehr“, beschreibt der Bürger. Die Südliche Auffahrtsallee, in der auch zahlreiche Touristen Richtung Schloss unterwegs sind, sei „eine Schande“ für München geworden.
Ein weiteres Bürgerschreiben hat das gleiche Anliegen zum Inhalt. Darin beklagt ein Stadtteilbewohner vergleichbare Zustände auch in der Nördlichen Auffahrtsallee sowie in der Zamboninistraße, wo etwa auch Zugmaschinen samt Anhänger mit diversen bautechnischen Materialien für die Straßenbaumarkierung abgestellt würden „sowie Karussells, fahrbare Autogaragen, Träger für Boote, Catering Service-Anhänger usw.“. „LKWs fahren mitten in der Nacht um 2.30 Uhr los und lassen den Diesel laufen“, ärgert sich der Bürger. „Es ist, als wären wir nicht in einer der teuersten Wohngegenden Münchens sondern eher unter der Donnersbergerbrücke.“
Anwohner stört der Anblick der dauerhaft abgestellten Gefährte. Doch an diesem Anblick lässt sich auch weiterhin kaum etwas ändern. Schon in der Vergangenheit hatte der BA sich für dieses immer gleiche Bürgeranliegen eingesetzt und hier keine Veränderung erzielen können. Denn nach wie vor ist in der Straßenverkehrsordnung kein Passus verankert, der erlauben würde, das Parken von Wohnwägen und Anhängern allein aus optischen Gründen zu verbieten. Dies bestätigte auch noch einmal ein Vertreter der Polizeiinspektion 42, der bei der BA-Sitzung erklärte: „Die Anhängerproblematik ist uns bekannt und wird beobachtet.“ Die Erfahrung aber zeige, dass die Anhänger nach vierzehn Tagen, die sie offiziell auf den öffentlichen Stellplätzen stehen dürfen, um ein paar Zentimeter bewegt werden. „Und dann geht das Spiel von vorne los“, so der Polizeibeamte. Den Ärger der Anwohner könne man verstehen. Gegen die geparkten Mobile jedoch könne man aufgrund der Gesetzeslage wenig tun.
Der BA entschied nun einstimmig, die beiden Bürgerschreiben zusätzlich ans Mobilitätsreferat (MOR) weiterzuleiten und hier um Lösungsvorschläge zu bitten.