Keineswegs ein amüsanter Zeitvertreib, sondern leichtsinnig und lebensgefährlich ist das sogenannte „S-Bahn-Surfen”. Nachdem allein im Monat März mehrere Jugendliche in und um München bei diesem fragwürdigen Hobby erwischt worden sind, warnt die Bundespolizei eindringlich davor.
Am Sonntag, 23. März, gegen 20.45 Uhr, bemerkte ein Triebfahrzeugführer am Bahnhof Trudering in einer entgegenkommenden, aus Ebersberg verkehrenden S6 drei Jugendliche, die sich im Führerstand des Zuges aufhielten. Ermittlungen der alarmierten Bundespolizei ergaben, dass sich mindestens einer der drei während der Fahrt außerhalb des Führerstandes aufgehalten hatte. Im weiteren Verlauf stellte sich zudem heraus, dass die Jugendlichen im Alter von 13 und zweimal 15 Jahren im Führerstand „Tür-beschädigt-Aufkleber” zu Hakenkreuzen zerschnitten und im Führerstand anklebten.
Bei der Durchsicht der Mobiltelefone konnte eine Videosequenz vom gleichen Tag entdeckt werden, die zeigt, wie ein 15-Jähriger aus der S-Bahn heraus eine rassistische Beleidigung zu einem dunkelhäutigen Reisenden am Bahnsteig des Bahnhofes Starnberg zurief. Die Bundespolizei hat nun Ermittlungen wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen und Volksverhetzung, wegen des unberechtigten Aufenthalts im Führerstand mit Hausfriedensbruch sowie wegen des S-Bahn-Surfens aufgenommen. Wie und wo die Jugendlichen in den Führerstand gelangt waren, ist noch Gegenstand der Ermittlungen. Die drei in Neufahrn, Trudering und Sendling wohnhaften Jugendlichen wurden den Erziehungsberechtigten zugeführt. Der 15-Jährige mit der rassistischen Beleidigung war polizeilich bereits wegen des Verdachts von Rechtsextremismus in Erscheinung getreten.
Bereits am Sonntagabend, 16. März, war der Bundespolizei ein 15-Jähriger aufgefallen, der zwischen Olching und Gröbenzell aus dem Fenster eines Führerstandes einer bis zu 120 km/h fahrenden S-Bahn geklettert war und mit gesamten Oberkörper aus dem Führerstand herausragte. Dabei filmte sich der Jugendliche aus Neubiberg - wie die spätere Auswertung seines Smartphones ergab - mit einer auf dem Kopf angebrachten GoPro-Kamera. Aufgefallen war der Jugendliche, als sich ein DB-Mitarbeiter in den Führerstand begab, in dem sich der 15-Jährige befand.
Bei dem Jugendlichen wurden diverse Werkzeuge sowie ein sogenannter DB-Vierkantschlüssel aufgefunden. In einem mitgeführten Rucksack fanden Bundespolizisten zudem unter anderen Spraydosen und Handschuhe. An der gesamten Bekleidung befanden sich zudem Farbanhaftungen, der mitgeführten Farbdosen, die auf vorherige Verwendung hinwiesen. Der 15-Jährige, der bereits 2024 polizeilich mit Graffiti-Straftaten in Zusammenhang gebracht worden war, hatte auf seinem Handy 50 bis 60 Videos, die ihn über einen längeren Zeitraum beim sogenannten „S-Bahn-Surfen” zeigen. Die Ermittlungen der Bundespolizei konzentrieren sich nun darauf, ob der Jugendliche Aufnahmen davon ins Netz gestellt und/oder auf Social-Media-Kanälen veröffentlicht hat. Gegen den Neubiberger wird nun wegen möglicher Graffiti-Straftaten ermittelt sowie wegen des unberechtigten Aufenthalts im Führerstand mit Hausfriedensbruch und des S-Bahn-Surfens. Er wurde den Erziehungsberechtigen zugeführt.
Auch in Erding gab es vor kurzem einen Vorfall, bei dem „S-Bahn-Surfer” gefasst wurden: Ein Reisender beobachtete am Sonntag, 2. März, gegen 15.45 Uhr, wie sich in Altenerding drei Personen auf eine Kupplung einer S-Bahn begaben und außen am Wagen der S2 „surften”. Der Zeuge informierte die Polizei. Die drei Personen - zwei 17-Jährige aus Spanien und den Niederlanden sowie ein 21-jähriger Deutscher - konnten nach dem nächsten Halt im Bahnhof Erding bei Fahndungsmaßnahmen der Landespolizei gestellt werden. Die Bundespolizei leitete Ermittlungen wegen verbotswidrigen Verhaltens auf Bahngebiet ein.
Die Bundespolizei warnt nach den jüngsten Vorfällen nochmals eindringlich vor dem lebensgefährlichen Zug- oder S-Bahn-Surfen. „Egal, ob Mitfahren auf Puffern oder Hinauslehnen aus geöffneten Türen oder Fenstern - die entstehenden Gefahren sind unbeherrschbar, wie mehrere Unglücksfälle aus der Vergangenheit zeigen”, teilt die Bundespolizei mit. Immer wieder kämen „Surfer” mit Stromleitungen, Bahnmasten oder Gegenverkehr in Kontakt, stürzen auf Gleisbereiche oder werden, verletzt liegen bleibend, von Zügen überrollt. So erlitt am 23. März 2021 ein 28-Jähriger schwerste Verletzungen. Er surfte nachts gegen 1 Uhr bei Freising auf dem Dach einer S-Bahn und geriet in einen Spannungsbogen einer mit 15.000 Volt führenden Bahnoberleitung. Daraufhin stürzte der junge Mann ungeschützt zu Boden und kam im Gleisbereich zum Liegen.
Generell gilt: Bahnanlagen sind keine Spielplätze! Nicht nur das Mitfahren außen auf Zügen und S-Bahnen ist aus gutem Grund verboten, sondern auch das Klettern auf abgestellte Waggons oder das Betreten von Gleisen außerhalb der zugelassenen Wege. Geschlossene Schranken sind in jedem Fall zu beachten. Auf einem Bahngleis herrscht immer Lebensgefahr! Die modernen Züge werden immer schneller, erreichen Geschwindigkeiten von durchschnittlich 160 km/h und fahren immer auf Schienen, können einem Hindernis also nicht ausweichen. Der Bremsweg kann bis zu einem Kilometer lang sein. Außerdem werden die Züge immer leiser: Man kann sich daher nicht darauf verlassen, die Bahn schon rechtzeitig zu hören.
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