Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat dem Regionalligisten TSV Schwaben Augsburg neun Punkte aus den Siegen gegen den 1. FC Schweinfurt 05 (4:3), Türkgücü München (3:1) und den SV Wacker Burghausen (3:2) aberkannt und eine Spielwertung zu Gunsten des Gegners vorgenommen. Die Sportrichter sanktionierten den Verstoß gegen die U23-Regelung der Regionalliga-Ordnung zudem mit einer Geldstrafe in Höhe von 600 Euro.
Das Sportgericht Bayern hatte die Einsprüche des 1. FC Schweinfurt 05, des SV Wacker Burghausen und von Türkgücü München behandelt und festgestellt, dass der TSV Schwaben Augsburg gegen § 25(2) der Regionalliga-Ordnung verstoßen hat. Dort heißt es, dass auf dem elektronischen Spielbericht unter den 20 Spielern mindestens vier Spieler aufgeführt sein müssen, die die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, noch kein A-Länderspiel für einen anderen Nationalverband bestritten haben und die am 30. Juni vor Beginn des Spieljahres das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. „Das war nicht der Fall, so waren die drei Partien mit 0:2 gegen den TSV Schwaben Augsburg zu werten”, informiert der BFV.
Für den Traditionsverein aus der Fuggerstadt haben die Spielwertungen gravierende Auswirkungen: Mit neun Punkten weniger auf dem Konto rutscht Schwaben Augsburg bis auf den vorletzten Rang und damit einen direkten Abstiegsplatz ab. Schlusslicht Türkgücü München, das die Partie gegen die Schwabenritter Anfang Oktober im Dantestadion mit 1:3 verloren hatte, erhält hingegen drei zusätzliche Punkte und ist nun punktgleich mit dem Vorletzten. Die Chancen auf den Klassenerhalt haben sich für die Mannschaft von Alper Kayabunar erhöht.
An der Tabellenspitze konnte der 1. FC Schweinfurt 05 durch den Sieg am Grünen Tisch seinen Vorsprung auf den Zweitplatzierten FC Bayern München II auf vier Zähler vergrößern. Allerdings ist das Urteil laut BFV noch nicht rechtskräftig.