Am Montag 26. August wurde das Bürgerbegehren „Das Bauleitplanverfahren am Hachinger Bach stoppen!“ eingereicht.
Am Mittwoch 28. August wurde das Bürgerbegehren „Grünfläche an der Dorfstraße erhalten“ eingereicht.
Das Bürgerbegehren „Das Bauleitplanverfahren am Hachinger Bach stoppen!“ wurde mit einer Anzahl von 1.932 Unterschriften eingereicht.
Das Bürgerbegehren „Grünfläche an der Dorfstraße erhalten“ wurde mit 1.682 Unterschriften eingereicht.
Für den Abgabetermin wurde der 26. August abgewartet, damit die Gültigkeitsprüfung, die einen Monat nach Abgabe der Bürgerbegehren stattfinden muss, in der regulär vorgesehenen Gemeinderatssitzung am 26. September stattfinden kann, um dem Gemeinderat eine Sondersitzung in deren Urlaubszeit zu ersparen.
Es wurden jeweils die Fragen und Begründungen der erneuten Bürgerbegehren neu formuliert: Denn am Tag der Abgabe des Bürgerbegehrens „Grünlandfläche an der Dorfstraße erhalten“ im April 2024 hatte der Gemeinderat den Bauplan als Satzung beschlossen. Deswegen richtet sich nun das erneute Bürgerbegehren gegen den „als Satzung beschlossenen Bebauungsplan Nr. 98“.
Bei dem Bauvorhaben am Hachinger Bach richtet sich nun das erneute Bürgerbegehren gegen das gesamte Bauleitplanverfahren, da die Gemeinde nicht auf die Reduzierung des Bauvorhabens nur mit Senioreneinrichtungen, welches das erste Bürgerbegehrens vom April gefordert hatte, eingegangen war. Beide Bürgerbegehren setzen sich für den Erhalt von Grünflächen ein als wichtige Ausgleichsflächen für die Frischluft- und Kaltluftzufuhr und als Retentionsflächen für Überflutungen bei Starkregen, ein.