Unter dem Motto: „Lebenqualität in Taufkirchen retten!” wurden zwei Bürgerbegehren auf den Weg gebracht und rund 1.400 Unterschriften gesammelt. Das Bürgerbegehren richtete sich gegen zwei Bauvorhaben: 1. „Kein Allgemeines Wohngebiet am Hachinger Bach“ und 2. „Grünlandfläche an der Dorfstraße erhalten“. Die Befürworter der Bürgerbegehren wollen eine weitere Versiegelung von Grünflächen und einen weiteren Bau von Wohngebieten verhindern, weil sie einen massiven Anstieg an Verkehr befürchten, aber auch eine Beeinträchtigung der ökologischen Funktion für das Klima. Ebenfalls nicht an geplanter Stelle gebaut werden soll nach dem Dafürhalten der Bürgerbegehren das anvisierte Altenheim. Ein besserer Standort wäre nach dem Ansinnen der Antragsteller das leerstehende Einkaufszentrum, das sich allerdings in privater Hand befindet. Da keine Sozialwohnungen geplant seien, sei den Bauvorhaben keine Priorität einzuräumen. Außerdem waren nach Dafürhalten der Befürworter der Bürgerbegehren diese Flächen der beste Schutz bei Starkregen durch den Wasserrückhalt in der großen Fläche. Der Gemeinderat hat beide Bürgerbegehren allerdings mehrheitlich abgelehnt und beide Bauvorhaben auf den Weg gebracht. Die Wohnprojekte an der Dorfstraße und am Hachinger Bach wurden vom Gemeinderat zunächst unter Vorbehalt auf den Weg gebracht, aber auch die hinzugezogenen Anwälte bestätigten, dass die Bürgerbegehren nicht zulässig seien. Am Hachinger Bach wird ein Seniorenquartier und Wohnungen entstehen. An der Dorfstraße ist ein reines Wohngebiet geplant.