Am Donnerstag, 21. November, ging ein 60-Jähriger mit Wohnsitz in München in einen Beherbergungsbetrieb und traf sich in einem dortigen Zimmer mit einer 33-jährigen brasilianischen Staatsbürgerin ohne festen Wohnsitz in Deutschland. Beide hatten vorher über ein Internetportal sexuelle Dienstleistungen vereinbart, welche die 33-Jährige dort gegen Entgelt anbot. Bei der Durchführung der sexuellen Handlungen forderte der 60-Jährige die Beendigung dieser. Die 33-Jährige führte diese Handlungen jedoch gegen den Willen des 60-Jährigen weiter fort. Als die Handlungen beendet waren, verließ der 60-Jährige die Örtlichkeit und begab sich kurz danach zu einer Polizeiinspektion, um den Vorfall anzuzeigen. Das Kommissariat 35 hat daraufhin die Ermittlungen aufgenommen. Über die Staatsanwaltschaft München I wurde ein Durchsuchungsbeschluss für die Tatörtlichkeit beantragt. Dieser wurde am Mittwoch, 27. November, von Einsatzkräften der Polizei vollzogen. Die 33-Jährige wurde nicht angetroffen. Am Abend desselben Tages wurde sie von Einsatzkräften der Polizeiinspektion 14 (Westend) an der Örtlichkeit erkannt und festgenommen. Die 33-Jährige wurde wegen Vergewaltigung, Ausübung der verbotenen Prostitution und Verstößen nach dem Prostitutionsschutzgesetz angezeigt und einem Ermittlungsrichter zur Klärung der Haftfrage vorgeführt. Dieser erließ am 28. November einen Haftbefehl. Die weiteren Ermittlungen führt das Kommissariat 35.