„Was können wir uns noch leisten? Überschuldungsrisiko Inflation” ist das Thema der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung, die von der Caritas München und Oberbayern mit politischen Forderungen begleitet wird. „Die Preise steigen in Deutschland weiter und mit ihnen das Risiko von Überschuldung”, so Vorständin Gabriele Stark-Angermeier, zuständig für Soziale Dienste, Altenhilfe und Personal. „Eine durchschnittliche Inflationsrate von acht Prozent steht einer Inflationsrate von 20 Prozent auf Lebensmittel gegenüber”, erklärt sie. Konkret bedeute dies, dass Familien, Geringverdiener und Grundsicherungsempfänger ihre Ausgaben aktuell noch stärker überdenken müssen. Sabine Schuster, Fachreferentin für Soziale Arbeit im Diözesan-Caritasverband, bestätigt: „Gespart wird zuerst bei den frei verfügbaren Ausgaben, das sind im Wesentlichen die für Lebensmittel, aber auch für Kleidung oder Körperpflege, um einigermaßen über die Runden zu kommen und die zusätzlich gestiegenen Energiekosten zu stemmen.” Die Expertin warnt: „Wir betrachten es mit Sorge, dass viele Haushalte es als vermeintlich einfachste Lösung sehen, in einen Dispokredit zu rutschen.”
Aufgrund dieser Beobachtung schließt sich der Diözesan-Caritasverband der Forderung der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) an, dass ein genereller Pfändungsschutz für Leistungen garantiert werden muss, die zweckgebunden in schwierigen Lebenssituation wirken sollen. „Dieser Schutz muss gesetzlich geregelt sein”, betont Schulden-Expertin Schuster und ergänzt: „Am Beispiel der Energiepreispauschale hat sich gezeigt, dass Menschen, deren Konto oder Arbeitslohn einer Pfändung unterliegen, nur mit großen Schwierigkeiten und der Hilfe der Schuldnerberatung eine Freigabe der Pauschale erreichen konnten. Für die Inflationsausgleichsprämie gestaltet es sich nochmals schwieriger.” Den Steigerungen bei den Energiepreisen versuche die Bundesregierung mit verschiedenen Entlastungspaketen zu begegnen. „Trotz staatlicher Unterstützung können Energieschulden aber nicht immer vermieden werden. Betroffene sollten sich schnellstmöglich professionell beraten lassen und ihre Haushaltsausgaben neu gewichten”, rät Schuster. Energiesperren sollten bei laufender Abschlagszahlung nicht möglich sein. Nicht weniger bedeutsam sei ein unbürokratischerer Zugang zu Sozialleistungen. „Es ist es wichtig, dass Menschen über ihre sozialrechtlichen Ansprüche informiert sind und dass vor allem das Antrags- und Bewilligungsverfahren zügig durchgeführt wird”, mahnt Schuster an und schließt sich in diesem Punkt den aktuellen Forderungen der AG SBV an.
Die Teams der 24 Schuldnerberatungsstellen des Caritasverbands in München und Oberbayern klären über Ansprüche und Verfahrenswege auf und zeigen den Zugang zu existenzsichernden Leistungen auf. Neben der Budgetberatung werden psychosoziale Belastungsfaktoren in den Blick genommen. Jährlich beteiligt sich der Diözesan-Caritasverband an der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung, die von der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) veranstaltet wird und die aus einem Zusammenschluss der Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege auf Bundesebene, dem Bundesverband der Verbraucherzentralen und der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung besteht.
Mehr Informationen zur Aktionswoche der AG SBV und zu den Forderungen der Verbände gibt es online unter www.aktionswoche-schuldnerberatung.de. Mehr Informationen zur Caritas-Schuldnerberatung finden Interessierte unter www.caritas-nah-am-naechsten.de/schuldner-und-insolvenzberatung.